Kreistagssitzung am 25.03 in Nüsttal-Hofaschenbach

Fraktion DieLINKE.Offene Liste bringt zur Kreistagssitzung drei Anträge, eine Resolution und zwei Anfragen zur Kreistagssitzung am 25.03.2019 in Nüsttal-Hofaschenbach ein Kommunen finanziell besser ausstatten um Straßenausbaubeiträge zu kompensieren.

„Nach der Neuregelung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erwägen mehrere Kommunen im Landkreis deren Abschaffung“, so Fraktionsvorsitzender Michael Wahl zur Begründung der Resolution wörtlich. Weiter führt Wahl aus, dass nach der geltenden Gesetzeslage ab dem Jahr 2020 die erhöhte Gewerbesteuerumlage weg fällt. Mit dieser Summe könnten mehrere Gemeinden im Landkreis den Wegfall der Straßenausbaubeiträge komplett kompensieren. In der Koalitionsvereinbarung der Hess. Landesregierung vom Dezember 2018 ist der Wegfall nicht explizit erwähnt. „Es ist daher zu befürchten, dass die Erhebung der erhöhten Umlage weiterhin erfolgt. Damit würden die Kommunen weiter belastet. Es ist nicht einzusehen, dass unsere Kommunen den Straßenausbau in den neuen Ländern jahrzehntelang mitfinanziert haben und nun die Mittel zur Übernahme der Straßenausbaubeiträge für ihre eigeneigenen Straßen nicht aufbringen können. Der Fuldaer Kreistag fordert die Landesregierung auf, die im § 6 Absatz 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes geregelte Absenkung des Landesvervielfältigers um 29 Prozentpunkte an die Kommunen weiterzugeben und damit den Gemeinden den nötigen finanziellen Spielraum zur Erledigung ihrer Aufgaben zu belassen. „Es ist nur angemessen, die Mittel der erhöhten Gewerbesteuerumlage nun wieder für die Bürger unserer Gemeinden zur Verfügung zu stellen“, so Wahl abschließend dazu. „Mit einem Antrag zu dem von der Bundesregierung beschlossenen „Digitalisierungspakt für Schulen“ möchten wir erreichen, dass der Kreisausschuss dazu ein umfassendes Konzept zur Umsetzung vorlegt“, begründet Pressesprecher Winfried Möller den ersten Antrag. Darin soll 1. der inhaltliche Umfang der Maßnahmen, bezogen auf die jeweilige Schule, 2. die finanziellen und personellen Anforderungen bezogen auf Land und Landkreis sowie 3. der zeitlichen Planungen für die Umsetzung der Maßnahmen des Paktes beschrieben sein.

Um das Thema „Ausschüttungen der Sparkasse Fulda“ geht es in einem weiteren Antrag. Wir möchten, dass der Kreisausschuss, bzw. Herr Landrat Woide als Verwaltungsratsvorsitzender in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) einen umfassenden Bericht zur Beteiligung des Landkreises an der Sparkasse Fulda geben. Insbesondere sollen in diesem Bericht die jeweiligen Ausschüttungen in den letzten 5 Jahren sowie die Höhe der Ausschüttungen perspektivisch für die kommenden Jahre erläutert werden. Darüber hinaus sollen Informations- und Beratungsmöglichkeiten des Trägers erörtert und die Aufnahme der Sparkasse in den Beteiligungsbericht des Landkreises geprüft werden. Zur Begründung führt Wahl an, „das im Allgemeinen die Entscheidungsträger einer Kommune in ihrer Steuerungsverantwortung für kommunale Unternehmen durch eine Beteiligungsverwaltung unterstützt wird. Im Falle der Sparkassen erhält der Leiter der Verwaltung des Trägers als „geborener“ Vorsitzen- der des Verwaltungsrats bedeutsame Informationen für die Überwachung der Sparkasse. Einerseits ist er als Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse zur Verschwiegenheit verpflichtet, andererseits hat er als Leiter der Verwaltung des Trägers das Verwaltungsorgan über alle ihm bekannt gewordenen Umstände, die auf den kommunalen Haushalt Wirkungen haben können, zu informieren. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, muss sichergestellt sein, dass zumindest die haushaltsrelevanten Informationen dem Verwaltungsorgan des Trägers und den mit der Verwaltung der Beteiligungen betrauten Personen (Beteiligungsverwaltung) bekannt sind“, so die Bewertung Hessischen Rechnungshofes“, heißt es weiter. Die kommunalen Körperschaften haben zur Information der Gemeindevertretung oder des Kreistags und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts vorzulegen. Die Träger können Angaben zu den Sparkassen in ihren Beteiligungsberichten aufnehmen, obwohl es sich hierbei nicht um Beteiligungen im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung handelt und für eine Berichterstattung keine rechtliche Verpflichtung besteht. Dessen ungeachtet geben eine Vielzahl von Trägern die Eckdaten der Sparkassen in ihren Beteiligungsberichten an. Die aktuelle überörtliche Prüfung des Hessischen Rechnungshofes befürwortet die Angaben über die Sparkassen in den Beteiligungsberichten der Trägerkommunen. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Transparenz über die Betätigung von Kommunen im privatwirtschaftlichen Bereich zur Übernahme von Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Im dritten Antrag geht es um die Unterstützung des diesjährigen Anti-Kriegstags am 01. September, so Fraktion DieLINKE.Offene Liste. „Wir bitten den Kreisausschuss, sich an der Ausrichtung der diesjährige Veranstaltung zum Anti-Kriegstag zu beteiligen und sich auch angemessen finanziell zu Unterstützen“, führt Pia Hainer dazu aus. Vor 80 Jahren, am 01.09.1939, begann mit dem Überfall auf Polen durch die deutsche Wehrmacht der 2. Weltkrieg. Das Ergebnis waren 55 Millionen Tote, ein zerstörtes Europa und Millionen Flüchtlinge. Vor allen Dingen haben jüngere Menschen keinen oder nur sehr wenig Bezug zu dieser Vergangenheit. Aus diesem Anlass wurde der 1. September zum Anti-Kriegstag erklärt. Um die Erinnerung an diese größte Katastrophe in der Geschichte aufrecht zu halten. Der DGB plant mit befreundeten Organisationen, zum 80. Jahrestag ein größeres Friedensfest, bzw. eine etwas aufwendigere Gedenkveranstaltung. In den beiden Antragen geht es der Fraktion um 1. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen und 2. um die Höhe und den Umfang der Sanktionen gegenüber Beziehern Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) seitens der zuständigen Kreisbehörden. +++ pm