Der Main-Kinzig-Kreis verleiht jährlich den Preis für besonderes, ehrenamtliches soziales Engagement. „Wir sind ein Landkreis, der viele Initiativen beheimatet, mit denen das soziale Netz noch dichter wird, getragen durch das Ehrenamt. Daher zeichnen wir genau dieses Engagement aus, um die Arbeit zu würdigen und zum Nachahmen und Mitmachen anzuregen“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann, der dazu auffordert, Kandidatinnen und Kandidaten für den Sozialpreis zu benennen.
Mit der Verleihung des Preises für besonderes ehrenamtliches soziales Engagement –#füreinanderundmiteinander2024 – sollen Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise herausragende Ehrenamts-Initiativen ausgezeichnet werden, die Vorbilder sind für andere und zeigen, was alles möglich ist und welche unmittelbar helfende und stärkende Wirkung solche Engagements entfalten. „Der Main-Kinzig-Kreis hat in den 25 Jahren, in denen der Preis nun verliehen wird, viele gute Beispiele hervorgehoben, wie man als Einzelperson oder als Gruppe anderen zur Seite stehen kann. Ein solches Engagement brauchen wir und wollen das auch für dieses Jahr wieder in den Mittelpunkt rücken“, so der Sozialdezernent.
Vorgeschlagen werden können sozial engagierte Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Initiativen aus dem Main-Kinzig-Kreis, die herausragend in ihrem sozialen Engagement sind, und zwar in folgenden Kategorien: Jugendarbeit und Kinder, Integration und Inklusion, Gesellschaftliches Engagement und Demokratie sowie Leben im Alter. Der Preis ist mit einem Preisgeld dotiert und kann auf mehrere Preisträger oder Preisträgerinnen aufgeteilt werden. Unter den fristgerecht eingesandten Vorschlägen treffen die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Familie, Senioren und Demografie des Kreistages die Auswahl der Preisträger 2024.
Der Antrag zur Einreichung eines Vorschlages ist auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises unter www.mkk.de (Stichwort „Sozialpreis“) zu finden und in schriftlicher Form bis zum 16. August per E-Mail an fuereinanderundmiteinander@mkk.de zu senden oder auf dem Postweg an folgende Adresse: Amt für soziale Förderung und Teilhabe; Abteilung 50.12 – Rechnungswese, Förderwesen; Barbarossastraße 24 in 63571 Gelnhausen. Das Antragsformular und den Flyer gibt es auf Anfrage zudem unter der genannten E-Mail-Adresse. +++ pm