Kopftuchverbot - Schäfer-Gümbel: SPD begrüßt Entscheidung des BVG

Wiesbaden. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen hat der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thorsten Schäfer-Gümbel begrüßt. Sie betreffe im Ergebnis auch die hessische Regelung. Er forderte die schwarz-grüne Koalition auf, zügig die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und eine verfassungsgemäße Neuregelung vorzulegen. „Nachdem sich Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag um dieses Thema gedrückt hat, muss die Koalition jetzt im Lichte der Entscheidung Position beziehen“, sagte Schäfer-Gümbel in Wiesbaden. „Zur Erinnerung: die CDU hat das Kopftuchverbot 2004 gegen alle anderen Fraktionen einschließlich der Grünen mit ihrer damaligen absoluten Mehrheit durchgesetzt.“

Schäfer-Gümbel sagte, dass die SPD-Fraktion inzwischen mehrfach gefordert habe, das Kopftuchverbot für Lehrerinnen zu evaluieren. „Auf der einen Seite steht der Grundrechtsschutz, den das Bundesverfassungsgericht heute gestärkt hat. Auf der anderen Seite muss aber auch die integrationspolitische Wirkung betrachtet werden. Wir halten das grundsätzliche Kopftuchverbot für kontraproduktiv. Man kann nicht auf der einen Seite wie die Bundeskanzlerin sagen, der Islam gehört zu Deutschland, und gleichzeitig pauschal Lehrerinnen das Kopftuch verbieten. Das Gericht hat das heute sehr klug abgewogen und die Grundsätze aber auch deren Grenzen klar formuliert. Jetzt muss der Landesgesetzgeber die notwendigen Veränderungen vornehmen.“ +++ fuldainfo


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1 Kommentar

  1. Religionsfreiheit grundsätzlich ja, allerdings finde ich finde ich das Religion in einem säkularen Staat wie Deutschland nichts in den öffentlichen Schulen zu suchen hat.

    Es sollte für alle Schüler ein Ethikunterricht gestaltet werden, in dem Werte vermittelt werden die dazu betragen friedlich zusammen leben.

    Religion ist für mich Privatsache, wer was wie und wann glaubt ist jedem selbst überlassen. Aber bitte im Rahmen gültiger Gesetze, und so das keine andere Menschen dadurch belästig, bedroht oder verletzt werden. Freie Religionsausübung muss unter dem Grundgesetz stattfinden, schließlich garantiert dieses auch die Ausübungen von selbiger.

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