Kommunen gegen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Der Bedarf sei nicht gedeckt

Berlin. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) kritisiert Forderungen von SPD und CDU nach einem Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Für die gesetzlich garantierte Betreuung von Grundschülern seien weder genügend Räumlichkeiten noch genügend Personal da, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wir können nur davor warnen, neue Rechtsansprüche zu versprechen, solange bereits in Kraft gesetzte Rechtsansprüche – wie etwa auf Betreuung der Kleinstkinder – nicht vollständig umgesetzt sind“, so Landsberg. Zwar sei es den Kommunen weitestgehend gelungen, dem 2013 eingeführten Rechtsanspruch auf eine Kita-Platz gerecht zu werden. Doch der Bedarf sei nicht gedeckt. „Vor diesem Hintergrund ist es illusorisch einen weiteren Rechtsanspruch für alle Kinder im Grundschulalter einzuführen“, sagte Landsberg. „Abgesehen von Personal und Räumlichkeiten fehlen etwa fünf Milliarden Euro, um die 560.000 Grundschulkinder zu betreuen.“ Eine Studie im Auftrag des Familienministeriums hatte ergeben, dass 44 Prozent der Grundschüler in Deutschland keinen Betreuungsplatz nach dem Unterricht haben. SPD-Familienministerin Katarina Barley und CDU-Generalsekretär Peter Tauber forderten daraufhin einen Rechtsanspruch, um diese Lücke zu schließen. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen. Diskutieren kann man auf X oder Facebook

Popup-Fenster

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen,

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*