Kommunen fürchten Scheitern der Ganztagsbetreuung

Kommunaler Weg nach Ansicht der Stadt Fulda der falsche Weg

Der Deutsche Städtetag hatte vor einem Scheitern der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewarnt. „Für einen umfassenden Rechtsanspruch, wie ihn die Koalition bis zum Jahr 2025 plant, wird es trotz aller Anstrengungen kaum gelingen, ausreichend Fachkräfte mit den notwendigen pädagogischen Qualifikationen zu finden“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Notwendig seien rund eine Million zusätzliche Betreuungsplätze. Außerdem müssten Bund und Länder „einen erheblich größeren Anteil an den Investitionskosten übernehmen und sich dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen“, forderte Dedy. Die bisher vom Bund eingeplanten Mittel von zwei Milliarden Euro deckten nur einen kleinen Teil der notwendigen Investitionen von 7,5 Milliarden Euro. Die jährlichen Betriebskosten bezifferte Dedy mit 4,4 Milliarden Euro und berief sich dabei auf Schätzungen des Deutschen Jugendinstituts. Der Hauptgeschäftsführer mahnte: „Die Kommunen brauchen einen realistischen Zeitplan und hinreichend Finanzmittel. Nur dann kann das Projekt Rechtsanspruch bundesweit gelingen.“ Die Bundesregierung wähle ohnehin den falschen Ansatz, wenn sie den Rechtsanspruch im Jugendhilferecht verankere und damit bei den Kommunen ansiedele. „Klug wäre es, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulgesetzen der Länder zu regeln“, sagte Dedy. „Denn Schule und Betreuung müssten Hand in Hand gehen.“

Wir haben bei der Stadt nachgefragt, wie man die Situation in Fulda einschätzt. In der Antwort von Johannes Heller von der Magistratspressestelle Fulda heißt es, dass die Beantwortung der Fragen im höchsten Maße spekulativ sei, da es bis heute hierzu keine Richtlinien und Verordnungen gäbe, die die Umsetzung dieses Rechtsanspruches regeln. Informationen aus den zuständigen Ministerien seien nur rudimentär vorhanden, so Heller. Ob es gelingen wird, genügend Fachkräfte mit den notwendigen pädagogischen Qualifikationen zu finden, sei davon abhängig, ob bekannt sei, welche pädagogische Qualifikationen benötigt werden. Werden für die Betreuung von Grundschulkindern, die gemäß der bekannten Planungen zu einem großen Teil in den Schulen stattfinden soll, Fachkräfte gemäß §25b des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches gefordert, wird es sehr großer Anstrengungen bedürfen, die entsprechenden Fachkräfte auszubilden. Sollte jedoch „nur“ eine Ausbildung zum Schulbetreuer über die örtlichen anerkannten Bildungsträger, wie zum Beispiel die Volkshochschulen notwendig sein, ist die Fachkraftgewinnung entsprechend einfacher.
Auf die Frage, ob genügend Finanzmittel bereitstehen werden, hieß es von Seiten der Stadt Fulda, dass man diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirklich beantworten könne, da die Finanzierungsströme zwischen Bund, Ländern und Kommunen noch nicht feststehen. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler Kommunen muss jedoch grundsätzlich eine auskömmliche Finanzierung durch Bund und Land sichergestellt sein. Ob die Stadt die geplante Ganztagsbetreuung bis 2025 umsetzen könne, sei im großen Maß davon abhängig, wann die dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen vorliegen und wie dieser Rechtsanspruch dann umzusetzen ist. „Die herausfordernde zeitliche Komponente ist uns bewusst, und es werden bereits Vorüberlegungen angestellt, wie die Stadt Fulda gegebenenfalls den Rechtsanspruch umsetzen kann. Konkrete Planungen sind aber erst möglich, wenn die entsprechenden Gesetzesnormen vorliegen.

Die Bundesregierung siedelt den Rechtsanspruch bei den Kommunen an. Der qualitative und quantitative Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen ist gesellschaftspolitisch sinnvoll und erforderlich“, heißt es von Seiten der Magistratspressestelle Fulda. Allerdings handelt es sich innerhalb des Systems Schule eindeutig nur um eine Aufgabe der Bundesländer, die mit finanzieller Unterstützung durch den Bund von den Ländern umgesetzt werden sollte. Einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Bildung von Grundschülern über die kommunale Jugendhilfe gestalten zu wollen, ist nach Ansicht der Stadt der falsche Weg. In den Planungen wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich circa 75 Prozent der Grundschulkinder einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen werden. In den Ballungsräumen wird diese Quote voraussichtlich überschritten werden, im ländlichen Raum wird sie vermutlich nicht ganz erreicht werden. Unseres Erachtens ist diese Zahl für die Stadt Fulda jedoch eine realistische Planungsgröße. Dies bedeutet, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruches rund 1750 Betreuungsplätze benötigt werden. Momentan sind bereits circa 1.250 Kinder im Grundschulalter in Betreuungsangeboten untergebracht. Ein Teil dieser Angebote muss jedoch gegebenenfalls noch zeitlich erweitert werden“, heißt es von Seiten der Magistratspressestelle Fulda abschließend. +++