Kömpel: Endlich kommt der Mindestlohn

Berlin. Das neue Jahr startet mit einem wichtigen Gesetz: nach über zehnjähriger Kraftanstrengung und nach zähem Ringen mit dem Koalitionspartner kommt der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn von 8, 50 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2015 profitieren rund 3,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon in unserem Land. „Das ist ein historisches Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, vom dem auch viele Menschen in meinem Wahlkreis profitieren werden“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel. „Besonders freue ich mich für die vielen ehrlichen Unternehmer und Unternehmerinnen in meinem Wahlkreis, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen und nicht auf sozialer Verantwortung basiert“, so die Abgeordnete weiter.

Alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn – und zwar gleichermaßen in Ost und West. Bei Zeitungszustellern, und dort, wo Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens aber ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro. „Ich als Sozialdemokratin will, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können, und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen“, so Kömpel weiter. „Und das muss auch für junge Menschen gelten, die momentan häufig als „Generation Praktikum“ ihr Dasein fristen und finanziell nicht in der Lage sind, eine Familie zu gründen“, sagte Kömpel.

Zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns werden beim Zoll in den nächsten drei Jahren 1600 neue Stellen geschaffen. Außerdem müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern aufzeichnen. „Nur so kann wirksam kontrolliert werden, ob der Mindestlohn auch eingehalten wird“, erklärt Birgit Kömpel diese Maßnahmen: „Mir ist darüber hinaus klar, dass bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, viele Fragen auftauchen.“ Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Diese informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos über ihre Rechte und Pflichten. Außerdem können ab dem 1. Januar 2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 20 Uhr unter der 030 – 60280028 erreichbar. „Diese Hotline wird dazu beitragen, dass der Mindestlohn seine positive Wirkung möglichst rasch und umfassend entfalten kann“, ergänzt die Abgeordnete abschließend. +++ fuldainfo