Klüber: Steinbrucherweiterung in Großenlüder-Müs wird nach Recht und Gesetz betrachtet

Gastkommentar von Altbürgermeister Dietrich - Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage

Hessens Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber

Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber widerspricht ausdrücklich den Aussagen zur geplanten Steinbrucherweiterung in Großenlüder-Müs, die der ehemalige Bürgermeister von Großenlüder, Werner Dietrich, in einem Gastkommentar für die heimische Zeitung getroffen hat. Regierungspräsident Klüber nimmt dies zum Anlass, darauf aufmerksam zu machen, dass die Entscheidungen, die im Regierungspräsidium getroffen werden, nach Recht und Gesetz erfolgen. Das gilt selbstverständlich auch bei der Frage, ob eine Erweiterung des Kalksteinbruchs der Firma ZKW Otterbein künftig zu genehmigen oder zu versagen ist. Ein Antrag seitens der Unternehmensführung ist bislang nicht gestellt, teilte der Regierungspräsident mit. Alle Spekulationen über Inhalt und Ergebnis einer Prüfung sind deshalb nicht zielführend.

Die Unterstellungen und Vorwürfe von Herrn Dietrich, sowohl gegen mich als Regierungspräsidenten, als auch gegen meine Mitarbeitenden und darüber hinaus gegen den Landkreis entbehren jeglicher Grundlage. Anders als es der Altbürgermeister vorträgt, gibt es keinen „wiederholten Wechsel einer Verfahrens-Rechtsauffassung zur Genehmigung des ortsnahen Kalksteinabbaus“. Vielmehr hat das Regierungspräsidium wiederholt, selbst im persönlichen Gespräch mit Herrn Landrat Woide, dem Altbürgermeister Dietrich und dem Regierungspräsidenten dargelegt, welche unterschiedlichen Verfahren im Zusammenhang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Blick zu nehmen sind. Dabei ist zwischen der Erweiterung des Abbaugebietes und dem aktuellen Betrieb des Unternehmens zu unterscheiden. Das Fachverfahren, unter dem ein noch zu stellender Antrag auf Erweiterung des Abbaugebietes geprüft werden wird, steht nicht im Ermessen des Regierungspräsidiums, wie Herr Dietrich vorzugeben versucht. In den Zulassungsverfahren, die in Abhängigkeit des Inhalts des künftigen Antrages in Betracht zu ziehen sind, werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich beteiligt. Sie haben die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen, die bei der Entscheidungsfindung bewertet werden.

Die Leiterinnen der zuständigen Fachdezernate des RP Kassel waren als Teilnehmerinnen bei dem von Herrn Dietrich in seiner früheren Funktion als Bürgermeister einberufenen sogenannten „Runden Tisch“. Dort wurde den Teilnehmenden und auch dem Bürgermeister ausführlich dargestellt, wie sich ein künftiger Verfahrensablauf für den Fall eines Antrages gestaltet, der auf eine Erweiterung des Abbaugebietes abstellt. Der Antrag wäre bei dem zuständigen Umweltdezernat des Regierungspräsidiums zu stellen. Dort würden auch die regionalplanerischen Fragestellungen einer ggf. erforderlichen Abweichung von den Zielen der Raumordnung im Verfahren konzentriert. Denn gemäß § 75 Abs. 1 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz ist neben der Planfeststellung eine separate Entscheidung über die Abweichung nicht erforderlich. Der Hinweis des Altbürgermeisters auf „den Sinn der Demokratie“ geht fehl. Dadurch könnten staatliche Institutionen und ihre Repräsentanten diskreditiert werden. Verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren unterliegen ausdrücklich keinem „demokratischen Verfahren“. Das weiß jeder, der etwa selbst einmal einen Bauantrag gestellt hat. Maßstab für eine Genehmigung oder Versagung ist ausschließlich das einschlägige Gesetz. Die Entscheidungen der Behörde unterliegen einer richterlichen Kontrolle. Es ist deshalb für eine Entscheidung über einen Antrag auf Erweiterung des Abbaugebietes völlig wirkungslos, dass die Gemeindevertretung im Vorfeld eine Erweiterung des Abbaugebietes abgelehnt hat. Die Gemeinde kann, wie jede Bürgerin und jeder Bürger auch, im Verfahren Einwendungen vortragen.

Deshalb ist es nicht nur richtig, sondern auch nach dem Gesetz geboten, dass sich Herr Landrat Woide in offiziellen Stellungnahmen „neutral“ verhält. Maßstab für eine künftige Entscheidung ist eben nicht die persönliche Meinung einzelner, einer ganzen Gemeinde oder eines oder mehrerer politisch Verantwortlicher in der Region, sondern eben ausschließlich geltendes Recht. Der Betrieb der Anlage der Fa. ZKW Otterbein GmbH &Co. KG in Großenlüder findet auf Grundlage und im Rahmen der bisher erteilten Zulassungen statt, die teilweise viele Jahre zurückliegen. Diese umfassen einen nach Wasserhaushaltsgesetz planfestgestellten Steinbruch und unter anderem eine nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte Anlage zur Herstellung von Zement sowie ein nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte Anlage zum Brennen von Kalk. +++ pm