Klotzsche: Forderung der CDU-Fulda nicht hilfreich

Wir dürfen nicht aufhören das Gespräch zu suchen

FDP-Fraktionsvorsitzender Mario Klotzsche

„Die Forderungen der CDU Fulda nach Einschränkungen des Versammlungsrechts sind wenig hilfreich. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gehört zu den höchsten Gütern unseres demokratischen Rechtsstaates. Das Grundgesetz schützt in Artikel 8 ausdrücklich die Versammlungsfreiheit. Unser Grundgesetz verbietet zudem Änderungen an diesen Grundfreiheiten. In allen westlichen Demokratien wird die Meinungs- und Versammlungsfreiheit hoch geachtet. Diese Grundrechte gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, ganz unabhängig davon, ob man das jeweilige Anliegen gut findet oder nicht.“

„Auch mit Blick auf die Ereignisse in Fulda sehe ich keinen Anlass die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Der Hinweis, dass die Versammlungsbehörden überlastet seien, ist mit Sicherheit kein Grund verfassungsmäßige Grundrechte einzuschränken. Auch in Bundesländern wie Bayern, die ein eigenes Versammlungsrecht haben, sind Beschränkungen nicht zulässig, die die Grundrechte einschränken.“

„Ich würde der CDU auch empfehlen besser den Dialog zu suchen und die Frage zu stellen, warum sich in Fulda regelmäßig so viele Menschen versammeln. Welche Empfindungen, Befürchtungen und Ängste treibt die Menschen um? Wir dürfen nicht aufhören das Gespräch zu suchen und uns mit kritischen Haltungen auseinanderzusetzen. Das gehört zum Wesen der Demokratie. Statt Polarisierung brauchen wir Auswege aus der durch die Pandemie erzeugte Krise und diese schaffen wir nicht nur Verbote und Grundrechtseinschränkungen, sondern durch das Bemühen um gegenseitiges Verständnis.“ +++