Kleiner Haufen, große Wirkung – warum Hundekot kein Spaß ist

Man werde stärker kontrollieren

Einem unappetitlichen und zuweilen auch gefährlichen Thema musste sich der Magistrat in seiner letzten Sitzung widmen. In letzter Zeit wurde nämlich vermehrt festgestellt, dass zwischen den Stadtteilen Sorga und Kathus die Verunreinigungen durch Hundekot vehement zunehmen, teilte die Stadt mit. Einige Hundehalterinnen und Hundehalter lassen offensichtlich ihre Tiere auch auf privaten Flächen frei laufen, damit sie sich ihrer Exkremente entledigen können. Dies allein ist schon nicht zulässig. Nur: Der dann abgesetzte Hundekot wird dann zu allem Übel auch in den seltensten Fällen mitgenommen und entsorgt.

Leidtragende sind neben den übrigen Bürgerinnen und Bürgern vor allem die Eigentümer und Pächter der landwirtschaftlichen Flächen im  Solztal. Sie dienen im Wesentlichen dem Futteranbau. Hinterlassener Hundekot trägt nicht nur zu einem verschmutzten Stadtbild bei, sondern hat dort auch ernst zu nehmende Folgen für die Viehzucht. Stadträtin Antje Fey-Spengler weiß als Tierärztin, wovon in den Beschwerdeschreiben die Rede ist: „Hundekot ist potentiell viel gefährlicher als etwa Pferdeäpfel oder Kuhfladen. Er ist häufig mit Parasiten und Einzellern belastet. Wenn dieser Kot von Weidetieren, wie Schafen und Rindern, aber auch von Pferden über das Gras oder Heu aufgenommen wird, führt das bei den Einzellern zu dauerhaften Infektionen, die bei 90 Prozent der trächtigen Tiere zu Aborten führen.“ Solche Abstoßungen von Föten sind ein echter wirtschaftlicher Schaden für die Besitzer, der sich noch erhöht, wenn durch Hundekot verunreinigtes Heu von den Landwirten nicht mehr an Nutztiere verfüttert werden kann.

Dabei sind die gesetzlichen Regelungen ganz eindeutig, wie Monika Huber von der städtischen Ordnungsbehörde erläutert: “In § 12 der Gefahrenverordnung sei geregelt, dass „in allen öffentlichen Anlagen im Gebiet der Kreisstadt Bad Hersfeld Leinenzwang besteht. Laut Paragraph 5 der Gefahrenverordnung der Kreisstadt Bad Hersfeld sind Hunde generell von Anpflanzungen aller Art fernzuhalten sind.“ Darunter fallen auch private Felder und Wiesen. Im Klartext heißt das: Wer die Aufsicht über einen Hund ausübt, hat Sorge dafür zu tragen, dass begehbare Teile von Wegen und Plätzen nicht von Hundekot verunreinigt werden. Ganz wichtig: Unabhängig davon hat die oder der Aufsichtspflichtige durch den Hund verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen. Über all dies haben die städtischen Ordnungsdienste alle Hundebesitzerinnen und –besitzer in Sorga und Kathus noch einmal schriftlich informiert. Der Erste Stadtrat Gunter Grimm dazu: „Niemand verurteilt Hundebesitzer, das ist mitnichten der Fall. Aber einige schwarze Schafe überziehen völlig.“

Besitzerinnen und Besitzer von Hunden, die sich nicht konform zur Gefahrenabwehrverordnung der Kreisstadt Bad Hersfeld verhalten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Die städtische Ordnungspolizei wird die Disziplin von Hundehalterinnen und Hundehalter in Bezug auf Leinenpflicht und Entsorgung des Kots stärker kontrollieren. Die Ordnungsbehörde nimmt zudem Hinweise auf Personen, die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht beseitigen, gerne entgegen (unter Telefon 06621 201-613 oder per Email unter od@bad-hersfeld.de). +++ pm