
Zunächst habe ich es nicht glauben wollen. Wissen wir doch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das Fernsehen teilweise nicht ganz objektiv berichtet. Dass nun aber die Polizei nicht vor einer Zensur zurück schreckt ist außergewöhnlich und absolut inakzeptabel. Auf einer Haupteinkaufsstraße in Lübeck spielten sich grausame Szenen ab. Eine üble Massenschlägerei, bei der Männer auf den Kopf eines 19-Jährigen eintraten. Eine Person ungehemmt mit einem Metall-Mülleimer wie im Rausch um sich schlug. Mindestens zehn Polizeifahrzeuge waren im Einsatz. 31 verletzte Einsatzkräfte. Ein ungeheuerlicher Gewalt-Exzess. Er wurde zunächst von der Polizei verschwiegen. Eine Pressemeldung gab es dazu nicht! Erst, nachdem ein Video dieser gewaltsamen Auseinandersetzung in den sozialen Medien auftauchte, berichtete die Polizei darüber.
Aber es kommt noch schlimmer. In der dann veröffentlichten Pressemitteilung der Polizei sind zwei Absätze völlig inakzeptabel und geradezu skandalös. Die Polizei rät, das im Internet kursierende Video, das die Gewaltorgie zeigt, nicht zu verbreiten oder zu teilen! Die Videos sollten von den eigenen Geräten gelöscht werden. Begründung: „Es könnten dadurch Straftatbestände erfüllt werden.“ Wenn sie glauben, damit wäre es genug, haben sie sich getäuscht. Natürlich kam sofort Kritik an dem Vorgehen der Polizei auf. Diese reagierte darauf mit einer bemerkenswerten Aussage: „Das Video liegt den Ermittlern der Polizei vor. Das mediale Interesse der Öffentlichkeit ist reine Sensationsgier und nicht notwendig“. Wieder Empörung in der Bevölkerung. Darauf folgte der nächste Fauxpas. Allen Ernstes reagierte die Polizei mit folgender Aussage: „Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und ermitteln. Das gehört nicht an die Öffentlichkeit!“ Also da hört es wirklich auf. Wie kann sich die Polizei zum wohlfeilen Gehilfen der sogenannten „political correctness“ – die für mich ohnehin eher eine politische Unkorrektheit darstellt – oder was auch immer machen? Da müssen sich die politisch Verantwortlichen doch nicht wundern, wenn die Menschen den Glauben verlieren und sich Parteien zuwenden, gegen die eine Brandmauer besteht. Doch nicht nur den Glauben verlieren. Die staatlichen Institutionen verlieren mit solchen unverantwortlichen Aktionen jegliches Vertrauen der Bürger! Und dies ist gefährlich. Denn wer weiß denn nach solchen Eskapaden, ob es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall oder um gezieltes, regelmäßig praktiziertes Vorgehen handelt. Hier wird der deutliche Aufschrei aus der Bevölkerung zur Pflicht. Ansonsten wird es nicht besser.
Abschließend noch ein Wort zu Nancy Faeser, die ich persönlich kennen lernen durfte und die auf mich sehr sympathisch wirkte. Aber ich kann es kaum fassen, in welche Situation sie sich begeben hat. Zum einen durch die Forderung nach einem Wahlrecht für anerkannte Asylbewerber. Geht es nach der Bundesinnenministerin, dürfen künftig alle Flüchtlinge wählen, die seit sechs Monaten in Deutschland sind und einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen. Dies stellte sich nach einem Aufschrei als „katastrophalen Übertragungsfehler“ dar oder wurde zumindest als solcher argumentiert. Dieser Vorschlag, ob nun 6 Monate oder 6 Jahre ist alles andere als glücklich. Schließlich ist ein Ausländerwahlrecht verfassungswidrig. Laut Grundgesetz, Artikel 28. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983, entschieden, dass ein Ausländerwahlrecht verfassungswidrig ist. Neben dieser Ungeschicktheit gibt es weiteren Ärger für die Bundesinnenministerin. So hat sie Ihren seinerzeitigen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm fristlos entlassen. Der sogenannte Satiriker Jan Böhmermann, den wir mit unseren Zwangsgebühren mitfinanzieren, hatte dem Präsidenten in seiner ZDF-Sendung „Magazin Royale“ im Oktober 2022 eine Nähe zu dem Vorsitzenden eines IT-Lobbyvereins bescheinigt, der wiederum enge Kontakte zu Russland unterhalte. Später stellte sich dann heraus, dass diese Vorwürfe falsch und unhaltbar waren. Hausintern jedoch wurde mit allen Mitteln versucht, Schönbohm mit allen Mitteln etwas zu unterstellen und belastende Punkte zu finden, die eine Entlassung rechtfertigen und nachträglich legitimieren.
Damit nicht genug. Bedauerlicherweise kommt auch noch ein Verdacht der Vetternwirtshaft auf. Acht Stellen wurden ohne Ausschreibung besetzt. Dazu das Innenministerium: „Im BMI erfolgte in acht besonderen Einzelfällen aus Gründen der Personalplanung und des Personaleinsatzes die Besetzung ohne Ausschreibung, davon in vier Fällen auf Ebene der Unterabteilungsleitung (Besoldungsgruppe B 6), in drei Fällen auf Ebene der Referatsleitung (A 15) und in einem Fall auf Referentenebene (A14).“ Allerdings weist ein Sprecher des Ministeriums darauf hin, dass „in bestimmten Fällen die Besetzung von Stellen ohne vorherige Ausschreibung zulässig“ sei. Dies sei „auch in anderen Ministerien üblich“. Interessant in diesem Zusammenhang ist das Abstimmverhalten der CDU im Deutschen Bundestag. Die AfD hatte einen Antrag zur Entlassung der Ministerin gestellt. Kein einziger der 197 Mitglieder hat diesen unterstützt, obwohl auch sie eine Entlassung indirekt fordern. 174 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, 21 nicht abgestimmt. Mein Appell richtet sich an alle verantwortlichen Politiker. Seit Jahren wird über Politikmüdigkeit, über Verdrossenheit, über Vertrauensverlust und das Schwinden von Glaubwürdigkeit gesprochen. Doch was sind die daraus abgeleiteten Konsequenzen? Besserung ist keinesfalls in Sicht. Eher das Gegenteil.
Es ist höchste Zeit: wir alle müssen unseren Unmut über diese Entwicklung deutlich zum Ausdruck bringen. Und den Politikern zu verstehen geben, dass wir ihre Bemühungen vor den Wahlen respektieren, aber auch hier immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass es am Tag nach der Wahl völlig anders aussieht. In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich Klaus H. Radtke. +++