Bonn. Der Energiekonzern EnBW ist mit seiner Atomklage gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg wegen des AKW-Moratoriums von 2011 vor dem Bonner Landgericht gescheiter: Das Gericht wies die Schadensersatzklage ab. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass EnBW es unterlassen habe, den Schaden durch die Einlegung eines Rechtsmittels abzuwenden. Hätte der Konzern direkt nach der Ankündigung der Stilllegung im März 2011 geklagt, hätte die Klage nach Ansicht des Gerichts Aussicht auf Erfolg sowie eine aufschiebende Wirkung gehabt und den Schaden von EnBW abwenden können. EnBW hatte wegen des dreimonatigen Betriebsverbots, das 2011 nach der Atomkatastrophe von Fukushima verhängt worden war, Schadensersatz verlangt. Der Konzern kann gegen das Urteil Berufung einlegen. +++ fuldainfo
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