Kita-Gesetze – Merz (SPD): Nichts gelernt aus der Anhörung

Schwarzgrüner Änderungsantrag zu eigenem Gesetz verfehlt Ziele

Gerhard Merz

Wiesbaden. CDU und Grüne haben heute einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vorgelegt. Der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerhard Merz, kritisierte die Änderungen.

Merz sagte dazu am Mittwoch in Wiesbaden: „Der heute vorgelegte Änderungsantrag von Schwarzgrün zum eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches beweist, dass die Vertreterinnen und Vertreter von CDU und Bündnis 90/die Grünen in der Anhörung entweder nicht zugehört oder eben nichts gelernt haben. Lediglich eine minimale Anhebung der Pauschale, mit der die Kommunen für die wegfallenden Elternbeiträge entschädigt werden, ist vorgesehen. Keine Verbesserung der Qualität in der Kinderbetreuung, keine Korrektur bei unklaren Vorgaben im Gesetz: So wird man den vielen Kritikpunkten aus der Anhörung nicht gerecht – und noch viel weniger den Anforderungen einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung.“

In der Anhörung hätten die Anzuhörenden unisono die überragende Bedeutung der Investitionen in die Qualität der Kinderbetreuung deutlich gemacht. Das sei auch aus Elternsicht ein im Verhältnis zur Entlastung der Familieneinkommen mindestens gleichrangiges Ziel. „Wenn wir die Arbeitsbedingungen in den Kitas nicht endlich wesentlich verbessern, dürfen wir uns weder über mangelnde Qualität noch über den weiter steigenden Fachkräftemangel wundern“, kritisierte Merz. Deshalb habe seine Fraktion einen Entwurf vorgelegt, der nicht nur vollständige Gebührenfreiheit für alle Altersgruppen und alle Betreuungszeiten vorsehe, sondern auch Zuschläge für die Leitungstätigkeit und für die mittelbare pädagogische Arbeit, wie zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung oder Elterngespräche vorsehe. „All dies vernachlässigt die schwarzgrüne Koalition und versucht, die Mängel des eigenen Gesetzes mit einem kosmetischen Zuschlag zur so genannten Qualitätspauschale zuzudecken – wohl wissend, dass dieser nicht zweckgebundene Zuschlag oft mit kommunalen Zuschüssen oder anderen Zuschüssen freier Träger verrechnet wird und nicht dort ankommt, wo er ankommen soll“, so Merz.

„Der Entwurf von schwarzgrün bleibt, was er ist, nämlich Flickwerk. Die so genannte Gebührenbefreiung gilt nur für Kinder über drei Jahre und nur für einen Zeitraum bis zu sechs Stunden. Wer sein Kind länger betreuen lässt oder lassen muss, zahlt weiterhin. Wer Kinder unter drei Jahre in der Einrichtung hat, zahlt ebenso und zwar ziemlich viel. Wer Kinder in der Tagespflege hat, wird ebenfalls zahlen müssen. Es gibt also mehr Ausnahmen als Regel. Nach wie vor tragen die Kommunen die Hälfte der entstehenden Kosten via Kommunaler Finanzausgleich. Und vor allem: die Qualität in den hessischen Kitas bleibt auf dem Niveau, auf dem sie jetzt ist, und das ist unter den westdeutschen Flächenländern ziemlich am Ende“, bilanzierte der Familienpolitiker.
„Die SPD-Fraktion wird weiterhin für ihren Entwurf werben. Auch wenn dieser im Landtag keine Mehrheit bekommen wird, es wird Gelegenheit geben, darüber abzustimmen und zwar bei der Landtagswahl am 28.Oktober 2018 und das ist schon sehr bald“, so Merz. +++