Nach Abschluss des Strafprozesses gegen einen katholischen Priester, der wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischen Materials sowie Nötigung und Beleidigung einer Jugendlichen bestraft worden ist, bleibt dem 52jährigen jegliche Ausübung priesterlicher Tätigkeiten untersagt. Zudem muss er sich einem kirchenrechtlichen Verfahren stellen. Dies geht aus einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung des Bistums Fulda hervor.
Wie das Amtsgericht Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) dem Bistum am Mittwoch bestätigt hat, ist der Strafbefehl gegen den Priester inzwischen rechtskräftig geworden. Das Amtsgericht hat ihn mit einem Jahr Gefängnis auf Bewährung – bei einer Bewährungszeit von vier Jahren – bestraft. Außerdem muss der Mann eine bereits begonnene Therapie fortsetzen und der betroffenen Jugendlichen eine Entschädigung von 800 Euro zahlen. Nach Abschluss dieses strafrechtlichen Verfahrens wird nun das kirchenrechtliche Verfahren weiter geführt. Dabei werden die Ergebnisse des staatlichen Strafverfahrens berücksichtigt.
Schwerwiegende Straftaten: Fälle für die Glaubenskongregation
Kirchenrechtlichen Verfahren sehen bei schwerwiegenden Straftaten („delicta graviora“ – wie z. B. Erwerb, Aufbewahrung und Verbreitung pornographischer Bilder Minderjähriger) eine Einschaltung der Glaubenskongregation in Rom vor. Die Glaubenskongregation trifft nach Abschluss der kirchenrechtlichen Voruntersuchung im Bistum Fulda – auf der Grundlage eines Votums des Diözesanbischofs – eine Entscheidung über den weiteren strafrechtlichen Prozessweg. Die Öffentlichkeit wird nach rechtskräftigem Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens über das Ergebnis informiert.
Der Priester war von August 2007 bis Anfang 2020 Pfarradministrator in Marborn. Nachdem die Staatsanwaltschaft Hanau das Bistum Fulda über das Ermittlungsverfahren informierte, hat Bischof Dr. Michael Gerber den Mann im Januar von seinem Amt entbunden und ihm das Ausüben aller Tätigkeiten als Priester untersagt. +++