Berlin. Linken-Chefin Katja Kipping hat erfreut auf das Urteil des Sozialgerichts Gotha reagiert, das die Sanktionen beim Bezug von Hartz IV für verfassungswidrig hält und deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anruft. Ihre Partei habe schon lange darauf hingewiesen, dass man Grundrechte nicht kürzen dürfe, so Kipping am Donnerstag: „Das Grundrecht auf eine gesicherte Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist unantastbar.“ Sie sei froh darüber, dass diese menschenunwürdige Behandlung der Hartz-IV-Beziehenden „endlich auf den Prüfstand kommt“. Ihre Partei halte die Sanktionen für juristisch und politisch falsch, so Kipping weiter. „Der ohnehin zu niedrig angesetzte Hartz-IV-Regelsatz kann um zehn, dreißig oder sechzig Prozent gekürzt und sogar ganz gestrichen werden.“ Die Linke fordere die sofortige Abschaffung der Sanktionen und trete dafür ein, Hartz IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen, „die eine menschenwürdige Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichert. Das muss drin sein“, betonte Kipping. +++ fuldainfo
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1 Kommentar
Es wird dadurch zwar schwieriger, Menschen, die außerhalb der Gesellschaft stehen, zu kontrollieren und zu drangsalieren, aber irgendwo muss Schluss sein:
Jeder Mensch, egal was er tut, hat ein verfassungsmäßiges Recht auf das Existenzminimum! Dieses ihm ganz oder teilweise wegzunehmen, ist verfassungswidrig und menschenunwürdig! Das müssen in Zukunft auch die Fallmanager(innen) und Leistungssachbearbeiter(innen) in den Jobcentern begreifen!
Soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Vertrauen sind wesentlich besser geeignet, schwierige Menschen dazu zu bewegen, etwas zum machen und sich zu bewegen.
Der Umgang mit den Arbeitslosen wird dadurch schwieriger, aber man muss sie dann auch endlich mal ernst nehmen.
Alle Beteiligten werden sich, wenn dieses Urteil Schule macht, umstellen müssen.
Das ist gut!
Wir sollten dieses Urteil als Chance begreifen, daß im Hartz IV System ein Wandel stattfinden muss!
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Es wird dadurch zwar schwieriger, Menschen, die außerhalb der Gesellschaft stehen, zu kontrollieren und zu drangsalieren, aber irgendwo muss Schluss sein:
Jeder Mensch, egal was er tut, hat ein verfassungsmäßiges Recht auf das Existenzminimum! Dieses ihm ganz oder teilweise wegzunehmen, ist verfassungswidrig und menschenunwürdig! Das müssen in Zukunft auch die Fallmanager(innen) und Leistungssachbearbeiter(innen) in den Jobcentern begreifen!
Soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Vertrauen sind wesentlich besser geeignet, schwierige Menschen dazu zu bewegen, etwas zum machen und sich zu bewegen.
Der Umgang mit den Arbeitslosen wird dadurch schwieriger, aber man muss sie dann auch endlich mal ernst nehmen.
Alle Beteiligten werden sich, wenn dieses Urteil Schule macht, umstellen müssen.
Das ist gut!
Wir sollten dieses Urteil als Chance begreifen, daß im Hartz IV System ein Wandel stattfinden muss!
Im Sinne der Menschen!