Kindesmissbrauch: Richterbund für Vorratsdatenspeicherung

Umstrittenen Vorratsdatenspeicherung ist ausgesetzt

Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, um den Kampf gegen Kindesmissbrauch zu stärken, und stellt sich damit hinter einen Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern, über den an diesem Freitag im Bundesrat abgestimmt wird. „Der Rechtsstaat ist gefordert, Kinder bestmöglich vor Gewalt und Missbrauch zu schützen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Zwar wolle die Regierung die Ermittlungsbefugnisse effizienter gestalten.

„Es braucht aber auch eine rechtssichere Neuregelung für die ausgesetzte Verkehrsdatenspeicherung. Ohne eine anwendbare Regelung zu Mindestspeicherfristen ist die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ganz erheblich erschwert“, so Rebehn. Die Nutzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung ist ausgesetzt, weil Entscheidungen unter anderem des Europäischen Gerichtshofes dazu ausstehen. Auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns soll der Bundesrat die Bundesregierung am Freitag aber bereits auffordern, schon vor dem Urteil die Einführung einer „verfassungsrechtlichen und europarechtskonformen“ Mindestspeicherpflicht „vorzubereiten“. Die Identifizierung von Personen im Internet im Kampf gegen Kinderpornografie und rechtsextremistische Straftaten scheiterten zu häufig an der Realität, heißt es im Entschließungsantrag.

Der Richterbund stellt sich ausdrücklich dahinter: „Die Bundesregierung sollte ihre EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Arbeiten an einer europäischen Lösung voranzutreiben, um nach dem bevorstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Mindestspeicherfristen rasch reagieren zu können“, sagte Rebehn. „Ein Zugriff auf die Datenspuren Verdächtiger kann gerade in Fällen von Kinderpornografie helfen, Täter-Netzwerke schneller aufzudecken und fortgesetzten Missbrauch zu verhindern.“ Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Instrument, mit dem Anbieter öffentlicher Kommunikationsdienste – von Telefongesprächen bis WhatsApp – verpflichtet werden, den Behörden bestimmte Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten zur Verfügung zu stellen. Die Daten müssen dafür „auf Vorrat“ gespeichert werden. +++