Kindergartengebühren in Petersberg: CDU fordert rechtssichere und sozial ausgewogene Anpassung

In der Gemeinde Petersberg wird derzeit über eine Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen beraten. Die letzte Anpassung der Gebühren liegt fast fünf Jahre zurück und erfolgte im Oktober 2021. Angesichts der allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen sehen sowohl die Gemeindeverwaltung als auch die CDU-Fraktion eine maßvolle Erhöhung der Beiträge grundsätzlich als notwendig an. Zugleich betont die CDU, dass Änderungen weder rechtlich angreifbar noch sozial unausgewogen sein dürften, und bringt daher einen Änderungsantrag in die Gemeindevertretung ein.

Im Zentrum der Kritik steht die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches. Dieses garantiert für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine tägliche kostenfreie Betreuung von sechs Stunden, für die das Land Hessen den Kommunen einen festen Zuschuss pro Kind zahlt. Nach Auffassung der CDU bildet der vorgelegte Verwaltungsentwurf mit einer Betreuungszeit von 7:30 bis 13:00 Uhr diese Regelung nicht vollständig ab. Die Fraktion fordert daher, die bisherigen Betreuungszeiten beizubehalten – vormittags von 7:00 bis 13:00 Uhr sowie in der Vollzeitbetreuung von 7:00 bis 16:30 Uhr. Damit sollen die gesetzlichen Vorgaben vollständig umgesetzt und sowohl für Familien als auch für die Gemeinde Rechtssicherheit geschaffen werden.

Kritisch bewertet die CDU zudem die geplante überproportionale Erhöhung der Gebühren für Betreuungszeiten am frühen Morgen und am Nachmittag. Eine solche Regelung würde nach Ansicht der Fraktion die steigenden Kosten einseitig auf einzelne Familien verlagern, statt sie solidarisch auf alle Nutzer des Betreuungsangebots zu verteilen. Besonders betroffen wären demnach Alleinerziehende, die Bring- und Abholzeiten nicht aufteilen können, sowie Eltern mit längeren Arbeitswegen, die auf Betreuungszeiten über den frühen Nachmittag hinaus angewiesen sind.

Die CDU Petersberg setzt sich stattdessen für eine ausgewogene, transparente und einfach strukturierte Gebührenordnung ein. Ziel sei es, den bestehenden Betreuungsstandard in Petersberg, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehe, zu sichern und allen Familien gleichermaßen zugutekommen zu lassen. Die Einführung neuer Buchungsmodelle lehnt die Fraktion ab. Klare und einheitliche Strukturen würden den Verwaltungsaufwand reduzieren und sowohl Eltern als auch Betreuungseinrichtungen und Verwaltung mehr Transparenz bieten.

Die bewährten Betreuungszeitmodelle sollen nach dem Willen der CDU sowohl für Kindergarten- als auch für Krippenkinder unverändert fortgeführt werden. Da auch im Krippenbereich seit fünf Jahren keine Gebührenerhöhung erfolgt ist, schlägt die Fraktion für beide Bereiche eine moderate Anpassung der Tarife für die Betreuung von 7:00 bis 16:30 Uhr um monatlich zehn Euro pro Kind vor.

„Haushaltsdisziplin und Familienfreundlichkeit sind für die CDU kein Widerspruch, sondern Verpflichtung. Wer Gebühren erhöht, muss dies rechtssicher, transparent und fair tun – und darf die Lasten nicht einseitig auf einzelne Familien abwälzen. Der CDU-Antrag sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und Einnahmen solide gesichert werden, ohne soziale Schieflagen zu erzeugen“, betont die CDU-Fraktionsvorsitzende Tamara Pfaff. Mit ihrem Antrag setzt die Fraktion nach eigener Darstellung auf eine klare, verlässliche und verantwortungsbewusste Politik im Interesse der Petersberger Familien und einer soliden kommunalen Finanzpolitik. ++++


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