Osterputzaktion: Kinder finden Knochenreste von Menschen

Erde stammte vom Aushub für sogenannte "Nachbestattungen"

Fulda/Flieden. Am Rande des Baugebietes „Rücker Hof“ im Fliedener Ortsteil Rückers im Landkreis Fulda wurden von Kindern – bei einer Osterputzaktion – Schädel- und Knochenreste gefunden. Die Stadt Fulda bedauert, dass durch eine Verkettung unglücklicher Umstände die Reste menschlicher Gebeine, die in einer größeren Menge an Erdaushub vom Zentralfriedhof in Fulda enthalten waren, durch die Entsorgungsfirma so abgeladen wurden, dass Kinder die Schädel- und Knochenreste finden konnten, so die Stadt auf Anfrage.

Die Erde stammte vom Aushub für sogenannte „Nachbestattungen“. D. h. Gräber, bei denen die Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, werden erneut ausgehoben, um beispielsweise weitere Angehörige in einem Familiengrab zu bestatten oder ein komplettes Gräberfeld, auf dem die Ruhezeit bei allen Gräbern abgelaufen ist, wird für neue Grabstätten vorbereitet. Die am Zentralfriedhof gesammelte Erde war am Zentralfriedhof sowie einigen Stadtteilfriedhöfen ausgehoben worden. Im Normalfall wird der Aushub mehrfach auf mögliche Knochenreste hin gesichtet. Diese werden gesammelt und in würdiger Form bestattet. Jedoch kann es in Einzelfällen immer wieder vorkommen, dass Gebeine nicht entdeckt werden. Je nach Bodenbeschaffenheit, haftet oft auch Lehm an den Knochen, dieser wird dann erst bei stärken Regenfällen o. ä. abgespült.

Das Unternehmen, das den Erdaushub abholt, ist darüber informiert und dafür sensibilisiert worden, dass sich im Aushub gegebenenfalls menschliche Knochenreste befinden können. Das betreffende Gebiet in Flieden, wurde durch die Polizei eingehend auf weitere Knochenreste hin untersucht. Die sichergestellten Knochen werden der Stadt Fulda zur Verfügung gestellt und sollen in pietätvoller Weise an einer besonderen Stelle am Zentralfriedhof bestattet werden.

Hinweis: Bei dem, auf den allermeisten Friedhöfen üblichen Aushub von ehemaligen Gräberflächen, handelt es sich nicht um eine Störung der Totenruhe. Da dieser Tatbestand mit Ablauf der Ruhezeit (je nach Friedhof und Grabart beträgt diese meist 20, 25, 30, 35 oder mehr Jahre) nicht mehr greift. +++