Keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Ortsumgehung Nidderau

Simmler und Schultheiß kritisieren die Ablehnung aus Wiesbaden

Geschwindigkeitsbeschränkung

Nidderau. Die vom Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Nidderau geforderte durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der neuen Ortsumgehung wird vom Land Hessen nicht in vollem Umfang umgesetzt. In einem Schreiben aus dem Verkehrsministerium heißt es, dass die Voraussetzungen für die Absenkung auf 70 Stundenkilometer nicht gegeben seien. Auch wird die zusätzliche Wegweisung zu den Ortsteilen Eichen und Erbstadt abgelehnt.

„Diese Entscheidung mag zwar laut Straßenverkehrsordnung begründet sein, entspricht aber nicht dem Empfinden vieler Bürgerinnen und Bürger“, sagt dazu die zuständige Dezernentin Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler. Denn die vor vier Monaten formulierte Anordnung zur durchgehenden Absenkung der Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 70 Stundenkilometer war als „vorbeugende Maßnahme zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit“ gedacht.

Doch das Ministerium verweist darauf, dass diese Beschränkung nur „in begründeten Ausnahmefällen bei Bestehen einer Gefahrenlage“ möglich sei. Einzig am Knotenpunkt der K246 mit der B521 werde die gewünschte Reduzierung der Geschwindigkeit angeordnet, heißt es. Insgesamt sei auf der Umgehungsstrecke jedoch kein Unfallschwerpunkt festzustellen.

Dazu hatten die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Nidderaus Bürgermeister Gerhard Schultheiß gemeinsam erklärt, dass sie verhindern möchten, dass es hier erst zu einer Häufung von Unfällen kommt. Damit folgte der Main-Kinzig-Kreis als verantwortliche Verkehrsbehörde dem Anliegen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger sowie einer Forderung der Stadt.

Hintergrund waren zahlreiche Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern über die Gefährlichkeit der Auf- und Abfahrten zu der neuen Ortsumgehung. Seit der Freigabe vor rund zwölf Monaten seien bereits mehrere kritische Situationen sowie vereinzelte Zusammenstöße registriert worden. Daher hatte der Main-Kinzig-Kreis in Abstimmung mit der Stadt entschlossen, im Bereich der Abfahrt Windecken sowie von der Abfahrt „Allee Süd“ bis zur Abfahrt „Lindenbäumchen“ in beide Fahrtrichtungen eine entsprechende Beschilderung angeordnet.

„Wir bedauern die Ablehnung aus Wiesbaden sehr und hoffen für die Zukunft das Beste“, betonen Simmler und Schultheiß. Für die frühzeitige Beschilderung zu den Ortsteilen Eichen und Erbstadt hätte sich der Bürgermeister „deutlich mehr Flexibilität“ des Verkehrsministeriums gewünscht. Doch stattdessen werde streng bürokratisch auf die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur „Definition von Fern- und Nahzielen“ verwiesen. Dabei sei dieses Anliegen der Stadt ja nicht aus Jux und Dollerei, sondern aus einer klaren Notwendigkeit entstanden, so Schultheiß. +++ fuldainfo | pm