Karlsruhe. Im NPD-Verbotsverfahren hat sich das Bundesverfassungsgericht gegen ein Verbot der rechtsextremen Partei entschieden. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, habe aber derzeit wenig Einfluss auf die Gesellschaft und keine Möglichkeiten ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag zur Urteilsbegründung. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies den Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen einstimmig als unbegründet zurück. Die Bundesländer hatten den Verbotsantrag am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Bundesregierung beteiligte sich nicht an dem Antrag. Ein früheres NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt worden, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. +++
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