Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen den niedrigen Frauenanteil im Bundestag richtete, abgewiesen. Das geht aus einem Beschluss vom 15. Dezember 2020 hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Die Beschwerdeführer hatten das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen durch die politischen Parteien gerügt. In der Wahlprüfungsbeschwerde werde jedoch nicht hinreichend begründet, dass der Bundesgesetzgeber zu einer solchen paritätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts der politischen Parteien verpflichtet sei, so die Karlsruher Richter. Darüber, ob eine solche gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, wurde nicht entschieden. Konkret richtete sich die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundestages, mit dem ein Einspruch gegen die Bundestagswahl 2017 zurückgewiesen wurde. Nach der Wahl war der Frauenanteil im Parlament von 36,3 Prozent auf 30,7 Prozent gesunken. +++
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