Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Die drei Beschwerdeführer, die abgeschoben werden sollten, waren jeweils festgenommen worden, bevor eine richterliche Haftanordnung vorlag. Ihre fachgerichtlichen Rechtsbehelfe blieben im Anschluss erfolglos, weshalb sie Verfassungsbeschwerden einreichten.
Die Entscheidungen des Gerichts verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person, hieß es jetzt aus Karlsruhe zur Begründung für die Stattgabe der Beschwerden. Insbesondere habe es an einer gesetzlich vorgeschriebenen richterlichen Anordnung vor der Festnahme gefehlt. Die Kammer stellte fest, dass die Festnahmen ohne die erforderliche Ermächtigungsgrundlage erfolgten und somit rechtswidrig waren.
In den Verfahren wurde kritisiert, dass die Behörden keine ausreichenden Anstrengungen unternommen hatten, um rechtzeitig eine richterliche Entscheidung zu erwirken. Die Gerichte hätten zudem nicht ausreichend geprüft, ob die Organisation der Gerichtsverfahren den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprach. +++
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