Kanzleramtsminister lehnt Änderungen beim Staatsbürgerrecht ab

Die Türkei etwa teilt ihre Informationen aus den Melderegistern nicht

Peter Altmaier (CDU)
Peter Altmaier (CDU)

Berlin. Der Chef des Bundeskanzleramts, Peter Altmaier, hat sich gegen Forderungen aus der Union nach einer Änderung des Staatsbürgerrechts gewandt. „Es ist ja jetzt schon so, dass erwachsene türkischstämmige Bürger die deutsche Staatsbürgerschaft nur erhalten, wenn sie zuvor die türkische Staatsbürgerschaft aufgeben“, sagte Altmaier der Funke-Mediengruppe. Die Diskussion über den Doppelpass ist aufgrund des Streits über das türkischen Verfassungsreferendum und der Frage von Loyalitäten zum jeweiligen Land neu entbrannt.

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sprach sich für die Rückkehr zum sogenannten Optionsmodell aus, wonach sich die Kinder von Migranten für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen schlug ebenfalls vor, dass sich Kinder von Migranten mit 21 Jahren für eine Nationalität entscheiden müssen. Bis zum Jahr 2000 gab es eine Sonderklausel, die den in Deutschland lebenden Türken den Doppelpass ermöglichte. Die sogenannte Inlandsklausel sah vor, dass jemand seine deutsche Staatsbürgerschaft bei der Annahme einer neuen Nationalität nur dann aufgeben musste, wenn er weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.

Diese Klausel wurde jedoch vom Gesetzgeber im Jahr 2000 gekippt. Wie viele Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit nach geltendem Recht verloren haben, weil sie zu Unrecht eine weitere beantragt haben, wissen die Behörden nach Informationen der Funke-Zeitungen allerdings nicht genau. Die Türkei etwa teilt ihre Informationen aus den Melderegistern nicht mit den deutschen Ämtern. +++