Der ehemalige Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz bleibt bis auf Weiteres aus der Partei ausgeschlossen. Das Landgericht Berlin wies seinen Eilantrag gegen den Parteiausschluss durch das Bundesschiedsgericht der AfD vom Juli am Freitag zurück. Damit ist die Annullierung seiner AfD-Mitgliedschaft solange wirksam, bis ein Urteil im Hauptsacheverfahren gefällt wird. Grund für den Ausschluss war, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben haben soll. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar