Kalbacher Gemeindevertreter beschließen Klage auf Akteneinsicht

Oktoberwind GmbH will zwei Windenerieanlagen bei Heubach bauen

Kalbach. Der Bau von zwei Windenergieanlagen (WEA) bei Heubach im Landkreis Fulda wurde vom Regierungspräsidium (RP) Kassel genehmigt – jetzt will der Betreiber, die Oktoberwind GmbH, deren Unternehmenszweck die Planung, Errichtung, Verwaltung und der Betrieb von Windenergieanlagen ist, alsbald damit loslegen. Am gestrigen Dienstagabend tagten die Kalbacher Gemeindevertreter im Ortsteil Oberkalbach. Hier stand auch das Thema der Windenergieanlagen „am Steiger“ auf der Tagesordnung.

Der Gemeindevorstand hat hier einstimmig beschlossen, dass er, um Akteneinsicht zu erlangen, eine entsprechende Klage auf den Weg bringen wolle. Zur Rechtsberatung wurde ein, auf solche Verfahren spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser habe den Gemeindevorstand schon in der Sitzung am 28.02.2018 telefonisch beraten. Nach Aussage des Anwalts, könne die Gemeinde Kalbach mit einem Kostenrisiko, zunächst mit einer Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel Zeit gewinnen. Zur Fristwahrung und auch aus praktischen Gründen, wird aber empfohlen, um die erforderliche Akteneinsicht zu erhalten, das Vorhaben zunächst aufzuhalten, verdeutlichte gestern Abend der Bürgermeister der Gemeinde Kalbach, Florian Hölzer (parteilos).

Mit der Klage gegen den Genehmigungsbescheid, wäre zunächst die Errichtung der Windenergieanlagen nicht möglich (Baustopp). „Uns, denen das Schutzgut ‚Mensch und Natur‘ sehr wichtig ist, wollen daher auch genau wissen, was darin enthalten ist. Diese Möglichkeit besteht nur im Rahmen der Klage auf Akteneinsicht. Hierdurch erhalte man Hinweise, ob Anmerkungen etc. von den Trägern der öffentlichen Belange – insbesondere des Naturschutzes – gehört worden sind, wie deren Stellungnahmen abgefasst wurden und auch, wie diese, bei der Genehmigung, berücksichtigt wurden. Das Kostenrisiko bei Klageerhebung beträgt ca. 5.000 Euro an Anwaltsgebühren für die eigene Vertretung und für die gegnerische Vertretung, zuzüglich ein Drittel der Verfahrenskosten bei Gericht“, erläuterte Bürgermeister Hölzer den Antrag.

Für die SPD stand am Dienstagabend fest, dass man bei diesem Antrag, nicht das „Für und Wider“ von solchen Anlagen in den Vordergrund stellen sollte. Entscheidend sei aber, dass man wissen will, warum Windkrafträder überhaupt genehmigt werden, obwohl hierdurch Mensch und Natur benachteiligt werden. „Es erschließt sich mir nicht ganz, wie man Bebauungspläne der Gemeinde von der unteren und oberen Naturschutzbehörde ablehnt, Windräder dennoch genehmigt. Anscheinend hat man hier zweierlei Messlatten“, sagte gestern Abend der SPD-Fraktionsvorsitzende Kalbach, Gerhard Müller.

Der Vorsitzende der Fraktion Bürger für Kalbach – kurz: BfK -, Martin Müller, sagte am Dienstagabend: „Mit dem Wissen, das in unmittelbarer Nähe Schwarzstörche und Rotmilane beheimatet sind, sei die Genehmigung der Anlagen abzulehnen, außerdem müsse man jeglichen Widerspruch für die Heubacher Bürgerinnen und Bürger und die nachfolgende Generation bewahren“. Den Bauantrag hatte das Regierungspräsidium Kassel Ende Februar 2018 genehmigt. Die Gemeinde Kalbach hatte das baurechtlich vorgesehene „Einvernehmen“ verweigert. +++