Kahlschlag an A66: Kreisbehörden haben schnellstmöglich reagiert

Klare Vereinbarungen mit Hessen Mobil getroffen.

Autobahn

Gelnhausen. Die Darstellung der „Bürger für Gelnhausen“ (BG) rund um den Kahlschlag an der Autobahn entspricht nicht den Tatsachen. Denn bereits am 8. Februar hatte die Untere Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises in deutlichen Worten die gravierenden Abholzungen bemängelt. In dem Schreiben an Hessen Mobil wurden diese „Pflegemaßnahmen“ unter anderem als „erheblicher Eingriff nach dem Bundesnaturschutzgesetz“ beanstandet.

„Daraus ist ein korrektes Verfahren gegen die Verursacher eingeleitet worden, das inzwischen auch die höchstmöglichen Bußgeldbescheide zur Folge hatte“, sagt Landrat Erich Pipa. Die in der Pressemitteilung genannten Anzeigen vom BUND und von den „Bürgern für Gelnhausen“ waren erst am 4. und 19. April, schildert er die Chronologie. Für den Landrat ist es ein „schwacher Profilierungsversuch“, wenn die Wählergruppe nun vier Monate nach den Abholzungen großspurig auftritt. Denn die formulierten Forderungen sind juristisch nicht haltbar und die Kritik gegenüber der Naturschutzbehörde ist unbegründet. Denn die Kreisverwaltung habe klar Position bezogen und alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

Wie Pipa deutlich macht, gehe es hier nicht um politische Fragen und vollmundige Erklärungen, sondern um ein korrektes und belastbares Verfahren. Dazu seien klare Vorgaben und Fristen einzuhalten. „Auch wenn die Aktion der von Hessen Mobil beauftragten an den wilden Westen erinnert, so kann sich die Verwaltung diesen Stil nicht zu eigen machen“, betont der Landrat.

Bereits im Sommer vergangenen Jahres wurden für die beantragten „Pflegemaßnahmen“ klare Vereinbarungen mit Hessen Mobil getroffen. Doch in den Wintermonaten musste die Untere Naturschutzbehörde dann feststellen, dass diese Vorgaben nicht berücksichtigt wurden. So war im Zuge der B457 zwischen den Abfahrten Haingründau und Mittelgründau ein 130 Meter langer Gehölzstreifen auf den Stock gesetzt worden. Eigentlich waren hier nur 50-Meter-Abschnitte erlaubt worden. Auch waren Baumbestände komplett niedergelegt worden, obwohl einzelne „Überständer“ erhalten bleiben sollten.

Angesichts dieser übertriebenen Kahlschläge gab es viele berechtigte Fragen und auch zum Teil deutliche Kritik aus der Öffentlichkeit. Die Fachleute im Landratsamt haben alle Hinweise aufgenommen und mit den eigenen Ermittlungen abgeglichen. Aus den gesammelten Fakten wurde dann die Summe für das Bußgeld in voller Höhe ordnungsgemäß festgelegt. +++ fuldainfo | pm