Kabinett verabschiedet Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes
18. Mai 2023Kommentare deaktiviert für Kabinett verabschiedet Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes
Das LNG-Beschleunigungsgesetz soll kurzfristig geändert werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Es solle die Grundlage dafür geschaffen werden, landgebundene Terminals nur für eine begrenzte Zeit mit Erdgas zu betreiben und eine "nachhaltige, klimaneutrale Nachnutzung von Anfang an sicher zu stellen", teilte das Wirtschaftsministerium mit. "Ziel ist es, die Nutzbarkeit der dauerhaften LNG-Infrastruktur spätestens nach Ablauf der Befristung der jeweiligen Genehmigung am 31. Dezember 2043 durch einen klimaneutralen Weiterbetrieb frühzeitig sicherzustellen", so das Ministerium. Dies solle "stranded investments" verhindern und dem Aufbau einer zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur dienen. "Ein anschließender Weiterbetrieb kann also nur für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate genehmigt werden." Zudem sollen weitergehende Regelungen zur Zulassung und Errichtung von Anbindungs- und Fernleitungen getroffen werden sowie der Anwendungsbereich für Heizkesselanlagen geöffnet werden. Als weiterer "Vorhabenstandort" für ein LNG-Terminal wird Mukran an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns in das Gesetz aufgenommen. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.