Kabinett gibt grünes Licht für Teillegalisierung von Cannabis

Die Bundesregierung hat grünes Licht für die teilweise Legalisierung von Cannabis gegeben. Nach dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde, soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt werden. Auch der Verkauf soll teilweise legalisiert werden, allerdings nur über sogenannte „Cannabis Social Clubs“. Diese nicht-gewinnorientierten Vereinigungen sollen unter „engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen“ gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen.

Die Abgabe des geernteten Cannabis ist dabei ausschließlich an Mitglieder erlaubt. Maximal sollen 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat sowie höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat abgegeben werden dürfen. Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren wird demnach begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts. Der ursprünglich vorgesehene Verkauf in lizenzierten Geschäften ist noch kein Teil der jetzt beschlossenen Regierungspläne. Er soll später im Rahmen eines weiteren Gesetzentwurfs in regionalen Modellprojekten erlaubt werden. Diese sollen zunächst auf fünf Jahre befristet sein, in denen die Folgen der Legalisierung wissenschaftlich aufgearbeitet werden sollen.

Lauterbach verteidigt Cannabis-Gesetz als „Wende“ in Drogenpolitik

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat das vom Kabinett beschlossene Cannabis-Gesetz gegen Kritik verteidigt. „Das Gesetz wird eine langfristige Wende in der deutschen Drogenpolitik darstellen“, sagte er am Mittwoch in Berlin. „Ziel ist, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken“, fügte er hinzu. „Der Cannabiskonsum von heute hat wenig mit dem Cannabiskonsum von vor 30 Jahren zu tun“, so der Minister mit Blick auf steigende THC-Konzentrationen und Streckmittel auf dem Schwarzmarkt. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung Cannabis teilweise legalisieren. So soll künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm sowie der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt sein. Der Verkauf wird aber vorerst nur in sogenannten „Cannabis Social Clubs“ möglich sein. Eine Abgabe in Fachgeschäften, wie sie ursprünglich vorgesehen war, is  t dagegen noch kein Teil der jetzt beschlossenen Regierungspläne. Diese soll später im Rahmen eines weiteren Gesetzentwurfs in regionalen Modellprojekten erlaubt werden. In den Cannabis-Vereinen ist die Abgabe ausschließlich an Mitglieder erlaubt, maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Heranwachsende unter 21 Jahren dürfen nur 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts auf zehn Prozent erhalten.


Popup-Fenster