Die Bundesregierung hat ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), berichten mehrere Medien übereinstimmend unter Berufung auf Regierungskreise. Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz sieht unter anderem vor, dass Großschlachthöfe bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal im Rahmen von Zeitarbeit und Werkverträgen mehr einsetzen dürfen. Arbeitsschutzkontrollen sollen künftig häufiger durchgeführt werden. Für Gemeinschaftsunterkünfte von Beschäftigten sind außerdem schärfere Vorschriften geplant. Die Regelung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Hintergrund des Beschlusses sind mehrere große Corona-Ausbrüche in Betrieben der Fleischindustrie. Werkverträge gelten in der Branche schon länger als problematisch. Die Probleme während der Coronakrise hatten die Arbeitsbedingungen zuletzt erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt. +++
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