Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe für den Bundestag beschlossen, wonach in den Jahren 2017 und 2018 der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die "kalte Progression" ausgeglichen werden soll. "Auch in den nächsten zwei Jahren erhöhen wir die steuerlichen Freibeträge und gleichen das Kindergeld und den Steuertarif an die Inflation an.
Insgesamt entlasten wir Familien und Steuerzahler um mehr als 6 Milliarden Euro", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten um 168 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll um 108 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 Euro monatlich je Kind angehoben werden. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht.
Daneben beschloss das Kabinett unter anderem eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.200 Euro (2016) auf 6.350 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 5.400 Euro (2016) auf 5.700 Euro pro Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.850 Euro im Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 7.000 Euro im Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2017 bundeseinheitlich auf 37.103 Euro im Jahr festgesetzt. +++

Alleine von der Zinsersparnis durch die EZB-Geldpolitik (zu Lasten von Sparern und Rentnern!) in Höhe von 122 Milliarden EURO will Schäuble gerade mal 6 Milliarden den Steuerzahlern zurückgeben! Und das Kindergeld gerade mal um lächerliche 2 EURO erhöhen! Erbarmungswürdig! Dabei vergisst er, zu erwähnen, dass er gesetzlich verpflichtet ist, ja schon längst verpflichtet gewesen wäre, die infolge von inflationsbedingten Lohnzuwächsen erhöhte Steuerbelastung auszugleichen.
Die Taschenspielertricks unseres Finanzministers gehen vorwiegend zu Lasten von Sparern, Rentnern und Beitragszahlern der Sozialversicherungen!
So sind z.B. Krankenkassen- und Rentenbeiträge Spielbälle der Politik:
Solange der Finanzminister einerseits den sogenannten Bundeszuschuss zur Krankenversicherung quasi nach Belieben erhöhen oder - wie vor über einem Jahr - verringern kann, andererseits Aufgaben des Bundes einfach aus der Rentenkasse bzw. den Krankenkassen bedienen kann (rentenfremde Leistungen wie z.B. die Mütterrente, Gesundheitskosten von Hartz IV-Empfängern) kann man diese, als schwarze Null verklärten, Zahlenspielereien nicht wirklich ernst nehmen. Da kann der Finanzminister locker einen sogenannten ausgeglichenen Bundeshaushalt vorlegen, wenn er dazu in die Taschen fremder Kassen greift und ihm darüberhinaus - aufgrund der Null-Zins-Politik der EZB - derzeit im dreistelligen Milliardenbereich eingesparte Zinsen - vorwiegend zu Lasten von Sparern und Rentnern - den öffentlichen Haushalten zufließen. Wo ist dieses Geld eigentlich geblieben, Herr sogenannter "Sparminister"? Es wird Zeit, dass diese Zugriffe - insbesondere in die Krankenkassen und die Rentenkassen - gesetzlich und transparent geregelt werden, um künftig solche Taschenspielertricks auszuschließen. Und endlich auch neben dem Produktionsfaktor Arbeit die Produktionsfakoren Boden und Kapital, d.h. die Wohlhabenderen beitragspflichtig für die Sozialversicherungen zu machen.
Die nächste Wahl kommt sicher und nach der Wahl ist vor der Wahl!
Hören Sie, was Sigismund Ruestig dazu auf YouTube zu Sagen bzw. zu Singen hat.
http://youtu.be/0zSclA_zqK4
Viel Spaß beim Anhören!