Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Das Kabinett hat am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Verordnung verabschiedet und folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass abweichende tarifvertragliche Regelungen bis zum 31. Dezember 2017 dem Mindestlohn vorgehen. Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Beschäftigten dann mindestens den erhöhten gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern sowie zwei nicht stimmberechtigten beratenden Mitgliedern aus dem Bereich der Wissenschaft. +++
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Schon jetzt führt ein Mindestlohn unter unter 12 € bei Vollzeitbeschäftigung direkt in die Altersarmut.
Und für hier und jetzt gilt: Menschen brauchen einen Lohn von dem sie leben können.
Punktum