Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften sowie die nötigen Änderungen des Grundgesetzes beschlossen. „Wir stellen nicht nur die finanziellen Weichen für die Zukunft unseres Föderalismus, sondern modernisieren auch die Art und Weise, wie Bund und Länder zusammenarbeiten“, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch. Geplant ist eine jährliche Zahlung des Bundes ab 2020 in Höhe von etwas über 9,7 Milliarden Euro an die Länder. Im Gegenzug bekommt der Bund mehr Eingriffsrechte, zum Beispiel „die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen“. Darüber hinaus wurde die Einrichtung einen bundesweiten „Portalverbunds“ beschlossen, der die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen verknüpfen soll. +++
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