Kabinett beschließt geändertes Klimaschutzgesetz

Union für höhere CO2-Bepreisung noch in dieser Legislaturperiode

Die Bundesregierung hat die Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf, mit dem unter anderem das Klimaziel für das Jahr 2030 deutlich erhöht wird. Gegenüber 1990 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent reduziert werden. Bisher lag das Ziel bei 55 Prozent. Für die Zeit zwischen 2031 und 2040 sieht das Gesetz einen Emissionsfahrplan vor.

Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die CO2-Neutralität soll bereits 2045 statt 2050 erreicht werden. Die Regierung reagiert damit auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten das deutsche Klimaschutzgesetz vor zwei Wochen in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Vor allem wurden fehlende hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 bemängelt. Das Gericht hatte den Gesetzgeber angewiesen, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

Union für höhere CO2-Bepreisung noch in dieser Legislaturperiode

Unionsfraktionsvize Andreas Jung fordert, den CO2-Preis schneller zu erhöhen als bislang vorgesehen. „Wenn wir jetzt die Ziele anheben und doch ja recht einig sind, dass die CO2-Bepreisung unser Leitinstrument für Klimaschutz ist, dann kommen wir doch gar nicht drumrum, hier schneller voranzugehen“, sagte er am Mittwoch im RBB-Inforadio. So müssten die Schritte größer, der Pfad straffer werden und man müsse früher zu einer Preisbildung am Markt kommen. Die Union will laut Jung mit der SPD sprechen, um in diesem Verfahren voranzukommen: „Wir müssen jetzt den Preis für 2022 festlegen. Das kann nicht die nächste Regierung machen, dann ist es zu spät.“

Bericht: GroKo entlastet Mieter beim CO2-Preis

Wer zur Miete wohnt, soll bald offenbar nur noch 50 Prozent der neuen CO2-Abgabe für Heizkosten zahlen. Das geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, über die der „Spiegel“ berichtet. Rund 23 Millionen Haushalte in Deutschland sind demnach von dieser Entscheidung betroffen. Seit Jahresbeginn wird eine Abgabe von 25 Euro pro emittierter Tonne Kohlenstoffdioxid fällig. Ein Liter Heizöl verteuert sich dadurch um rund acht Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent. Nach derzeitiger Rechtslage sind die CO2-Kosten Preisbestandteil der Heizkosten und können von Vermietern uneingeschränkt auf die Mieter abgewälzt werden. Die Große Koalition hat sich laut „Spiegel“ nun nach langen Verhandlungen darauf geeinigt, in diesem Punkt einen sozialen Ausgleich zu schaffen. +++