KAB startet Online-Petition für einen gerechten Mindestlohn

Ex-Wirtschaftsweisen-Chef kritisiert Mindestlohn-Beschluss

Lohnabrechnung

„Die Mindestlohnerhöhung um 15 Cent zum 1. Januar 2021 und die Erhöhung auf 10,45 Euro erst ab Juli 2022 hält Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Armuts-falle gefangen“. Dies betont der Fuldaer KAB-Diözesansekretär Michael Schmitt direkt nach Bekanntgabe der Empfehlung der Mindestlohn-Kommission. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) ruft in einer Online-Petition an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu auf, durch eine Gesetzesinitiative einen armutsfesten Mindestlohn in Höhe von min-destens 13.69 Euro umzusetzen.
Michael Schmitt: „Mindestlohn muss vor Armut schützen. “

Der katholische Sozialverband sieht in der jetzigen Anhebung eine weitere Ausweitung des Niedriglohnsektors und Zementierung der sozialen Spaltung in Deutschland. „Mit einer Anhebung auf 10,45 Euro erst ab Sommer 2022 bleibt nach einem langen Arbeitsleben in Voll-zeit weiter nur eine Rente von 699 Euro und damit weit unter der Grundsicherung. Das darf nicht sein! Arbeitslohn muss vor Armut schützen“, betont Schmitt. Mit einer Online-Petition und Unterschriftenlisten will die KAB den Bundesarbeitsminister bewegen, eine Gesetzesreform zu starten, die einen fairen und menschenwürdigen Mindestlohn ermöglicht und diesen nachhaltig armutsfest macht. „13,69 Euro sind eine Frage der Achtung und Anerkennung für geleistete Arbeit. Herr Minister Heil, stoppen sie jetzt die Armutsfalle Mindestlohn!“, fordert der KAB-Diözesansekretär. Die KAB ruft daher bundesweit zur Unterstützung der gestarteten Online-Petition „Stoppt die Armutsfalle Mindestlohn!“ auf.

Ex-Wirtschaftsweisen-Chef kritisiert Mindestlohn-Beschluss

Der frühere Wirtschaftsweisen-Chef Christoph Schmidt hat den Beschluss der Mindestlohnkommission zur Anhebung der Lohnuntergrenze kritisiert. „Die Folgen der Corona-Pandemie stellen den deutschen Arbeitsmarkt bereits jetzt vor große Herausforderungen, nicht zuletzt, weil sie die Existenz vieler Unternehmen gefährden“, sagte Schmidt der „Rheinischen Post“. Vor allem seien Verlauf und Ausmaß der erhofften gesamtwirtschaftlichen Erholung noch sehr unsicher. „In dieser Situation empfiehlt es sich, gering ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht noch zusätzlich die Chance auf Beschäftigung zu nehmen, indem man ihre Arbeit drastisch verteuert“, sagte der Präsident des Essener RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung. „Daher wäre anzuraten gewesen, die verabredete regelgebundene Vorgehensweise beizubehalten und den Mindestlohn moderat anzuheben“, sagte Schmidt. „Der Beschluss der Mindestlohnkommission wird diesem Vorsichtsprinzip nur bedingt gerecht.“ +++