Das Bundesjustizministerium hat die Polizei dazu aufgerufen, beim Zugriff auf Corona-Kontaktdaten in Restaurants den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Strafverfolgungsbehörden dürften nach den Regeln der Strafprozessordnung "auf die bei Gastwirten aufbewahrten Kontaktdaten der Gäste zugreifen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen", sagte eine Sprecherin von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen." Indessen fordert der Gaststättenverband DEHOGA Klarheit über die Verwendung der Daten. +++
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