Justizkassen der Länder bleiben oft auf Prozesskosten sitzen

Am teuersten sind Mordprozesse, die oft knapp 20.000 Euro kosten

Wird ein Angeklagter vor Gericht gestellt, bleiben die Justizkassen der Bundesländer meist auf den Kosten sitzen. Das hat eine Anfrage der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ bei allen 16 Landesjustizministerien ergeben. Eigentlich gilt, dass ein Angeklagter, der in einem Strafprozess rechtskräftig verurteilt wird, die Kosten seines Verfahrens tragen muss. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie viele Sitzungstage ein Verteidiger anwesend war und wie viele Gutachten nötig waren. Am teuersten sind Mordprozesse, die oft knapp 20.000 Euro kosten.

Zur Belastung für die Staatskasse werden die Prozesskosten, wenn ein Straftäter nicht genug Geld hat. Die Bundesländer trifft das unterschiedlich hart. Berlin gibt an, dass die Staatsanwaltschaft im vorvergangenen Jahr 9,6 Millionen Euro „Sollstellungen in Strafsachen“ vornahm. Bislang seien 18 Prozent davon bezahlt. Mecklenburg-Vorpommern verlangte 3,9 Millionen Euro und erhielt davon bislang erst 14 Prozent. In Rheinland-Pfalz floss von 4,6 Millionen Euro die Hälfte zurück. Allerdings scheint eine so hohe Quote eher die Ausnahme zu sein. In einer internen Finanzfolgenabschätzung zum „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ geht das Bundesjustizministerium davon aus, dass die Behörden 20 Prozent der vom Staat gezahlten Pflichtverteidigerkosten später von den Verurteilten zurückbekommen. Auffällig ist, mit wie wenig Eifer viele Länder hinter ihrem Geld her sind.

Die meisten haben nicht einmal einen Überblick über ihre Forderungen. Außerdem gibt es keinen Abgleich zwischen der Steuerkasse und der Justizkasse. Deshalb kann es passieren, dass jemand eine Steuergutschrift ausgezahlt bekommt, obwohl er noch Gerichtskosten schuldig ist. Auch gibt es keine Verknüpfung mit dem Hartz-IV-System. Ohnehin sind die im Gerichtskostengesetz veranschlagten Sätze sehr niedrig. Wer zu einer Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren verurteilt wird, muss über die Anwalts- und Gutachterkosten hinaus nur 420 Euro zahlen. Davon sind die Kosten für den Richter, den Staatsanwalt, die Sicherheitsleute, den Unterhalt der Gerichtsgebäude und die Heizung nicht ansatzweise zu begleichen. „Selbst wenn die angeforderten Verfahrenskosten zu 100 Prozent beitreibbar wären, würde nur eine marginale Kostendeckung erreicht“, schreibt das Justizministerium Baden-Württemberg dazu. +++