Jüdischer Alltag im Fürstentum Fulda des 18. Jahrhunderts. In seinem Vortrag zum „jüdischen Alltag in Fulda im 18. Jahrhundert“ gab Historiker und Autor Dr. Michael Imhof im Gemeindezentrum der evangelischen Kirchengemeinde in Ziehers Nord den Blick frei in das Zusammenwirken des jüdischen Sozialwesens mit den Ansprüchen des kirchlichen Fürstentums an die Organisationsstrukturen des Landesjudentums in der Residenzstadt und die Städte und Ortschaften mit jüdischer Bevölkerung im Fürstentum Fulda. Pfarrer Marvin Lange, Hausherr des Bonhoeffer-Gemeindezentrums konnte über 80 Besucher zu der Veranstaltung begrüßen und erinnerte an den sieben Jahre zurückliegenden Vortrag Imhofs „400 Jahre Juden in der Rhön“.
Zunächst ordnete Imhof das ausgeprägte Engagement der jüdischen Gemeinde für die Armen und nach Unterstützung Suchenden aus dem Selbstverständnis des Judentums. Armenunterstützung und Wohltätigkeit sind den Juden im mosaischen Gesetz als religiöse Pflicht vorgeschrieben. In zahllosen Responsen, mit denen Rabbiner und Talmudgelehrte ihrer Zeit auf die Anfragen von Gemeinden und Einzelpersonen antworteten, betonten sie den hohen ethischen und religiösen Wert der Fürsorge und Mildtätigkeit. Angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Ausgrenzungen der Juden als religiöse und gesellschaftliche Minderheit diente die im Jiddischen „Zedeka“ genannte institutionalisierten Form der Wohltätigkeit dem Überleben gegenüber einer abweisenden bis feindlich gesonnenen christlichen Mehrheitsgesellschaft. Auf lokaler Ebene wurden dazu neben Unterstützungskassen auch Fremdenquartiere, Armenherbergen und Armen-Hospitäler eingerichtet zur Versorgung von Armen der Gemeinde wie auch durchreisender Fremder jüdischen Glaubens. „Das jüdische Armenwesen beruhte auf gegenseitigen sozialen Hilfeleistungen und verpflichtete jedes einzelne Gemeindeglied, in Notfällen anderer einzutreten. Dieses System funktionierte auch, weil im Laufe der Zeit ein ausgeprägtes Bewusstsein von einem gemeinsam erlebten Schicksal entstanden war“, so Imhof.
Nach dem 30jährigen Krieg hatte sich die Zahl der Juden in Deutschland bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts schätzungsweise verdreifacht, von 25.000 um das Jahr 1700 auf 60.000 bis 70.000. Die gleichbleibenden eingeschränkten Berufsmöglichkeiten in Handel und Handwerk und die rigiden Eingriffe in die Niederlassung von männlichen Juden und deren Familiengründungen durch Verweigerung des Judenschutzes beförderte den sozialen Abstieg eines Großenteils der Juden. Die Folge war die Verarmung von breiten Teilen der jüdischen Bevölkerung. Heimat- und obdachlose Arme zogen bettelnd von Judengemeinde zu Judengemeinde. Diese Kreise vergrößerten sich noch durch überwiegend männliche Juden, die aufgrund der Beschränkung der Zahl von geduldeten Gemeindemitgliedern kein Schutzrecht und damit kein Wohnrecht und Eherecht erhielten und auf der Straße ein ärmliches Leben führen mussten. Die Grauzonen der ohne Bleiberecht und wohnungslosen herumziehenden Betteljuden zu jüdischen Diebesbanden waren fließend.
Die unter Fürstabt Bernhard Gustav Markgraf von Baden Durlach 1671 verkündete und mit systematischer Enteignung des jüdischen Besitzes durchgeführte Vertreibung der Juden aus dem Fürstentum Fulda wurde durch seinen Nachfolger Placidus von Droste 1778 wieder aufgehoben. Die jüdische Gemeinde in der Residenzstadt stabilisierte sich zwar in der ersten Jahrhunderthälfte auf 17 bis 20 Haushalte. Die statistisch erhobenen Vermögensdaten bildeten aber eine hohe Ungleichheit in den Besitzverhältnissen ab.
Aus den regelmäßig erhobenen Daten über die jüdische Bevölkerung lebten im Fürstentum Fulda in der zweiten Jahrhunderthälfte im Hagre 1789 in allen Städten und Dörfern 1.150 Personen in 240 Haushalten. 105 Haushalte wurden „ohne Vermögen“ aufgeführt. Danach waren 44 Prozent aller jüdischen Haushalte, also fast die Hälfte verarmt. Ähnliche Verhältnisse galten auch für die christliche Bevölkerung. Um einer Verelendung entgegenzuwirken, wurde statt der Öffnung der bislang verbotenen Erwerbsmöglichkeit für Juden eine Armenunterstützung für die Ärmsten auf den Weg gebracht. Da die Spenden durch die Synagogenkasse oder Appelle an die freiwillige Spendenbereitschaft der Gemeindemitglieder nicht ausreichten, erfolgten die Einzahlungen in die dafür geschaffene Armenkasse durch verbindliche Berechnungen nach dem Vermögen der jüdischen Einwohner. Die Höhe der Einlagen berechnete die jüdische Armen-Kommission, deren Vorsitz der damalige Landesrabbiner Salomon Wormser mit zwei Delegierten des Landesvorstandes inne hatte. Die Bedürftigkeit der Spendenempfänger wurde vorab durch die Vorgänger der jüdischen Gemeinden ermittelt. Die jährlichen Ausgaben aus der Armenkasse deckten sich mit den Einnahmen. Kam es in Einzelfällen zu unterschiedlichen Einschätzungen der Bedürftigkeit und der Höhe der finanziellen Unterstützung, traf die weltliche Juden-Kommission des Fürstentums die letztlich verbindliche Entscheidung.
Die rigiden Beschränkungen des Bleiberechts für Juden ohne Schutzbrief, geschweige denn deren Niederlassung, führte für einen Teil der jüdischen Bevölkerung zur sozialen Deklassierung und zum Abdriften in Parallelgesellschaften und soziale Randgruppen, wie der Gruppe der „Betteljuden“ bis hin zu Diebesgruppen. Ihr Anteil wird auf 10 Prozent der jüdischen Bevölkerung geschätzt. Meist zogen sie ohne festen Wohnsitz und ohne Bleibeerlaubnis von Gemeinde zu Gemeinde und lebten von Almosen. Auch für sie fühlten sich die jüdischen Gemeinden nach der religiösen Fürsorgeverpflichtung verantwortlich. Zu ihrer Unterbringung und Versorgung von auswärtigen jüdischen Bettlern hatte sich in den jüdischen Gemeinden ein Billett-System entwickelt, das die Verteilung der Bleibesuchenden auf die Gemeindefamilien regelte. Dazu wurden die Namen der Familienvorstände auf Billetts (auch Pletten genannt) geschrieben, die sie zur Unterbringung und Verpflegung eines durchziehenden Juden verpflichteten. Solche Billetts konnten die Betteljuden in der Synagoge oder beim Armenpfleger aus einem Billett-Behältnis ziehen; sie erhielten damit das Anrecht, in der entsprechenden Familie aufgenommen zu werden.
Die Themen „Judenherberge“ und „Betteljuden“ (amtliche Begriffe) waren im 18. Jahrhundert ein Dauerbegriff in den fürstlichen Dekreten der Fuldaer Fürstäbte und-bischöfe. Trotz ständiger Mahnungen und Verbote haben die zahlreichen Verordnungen nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Das Thema war auch im 19. Jahrhundert auf der Tagesordnung der Nachfolgeherrscher und ihrer Institutionen. Den lang anhaltenden Applaus der Besucher verknüpfte Hausherrn Pfarrer Marvin Lange in seinem Dankeschön an Dr. Michael Imhof mit der Hoffnung auf eine baldige Fortsetzung des reichhaltigen Themas „Juden.
Der Folgetermin: „Jüdischer Alltag im 18. Jahrhundert: Jüdisches Schulwesen“, Dienstag, den 25. März 2025 19:00 Uhr. +++ pm

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