Queck. Zum zweiten Mal in diesem Jahr hatte die Forstbetriebsvereinigung Queck aus Termingründen zur Jahreshauptversammlung in die Gaststätte Sippel eingeladen, wobei sich der Vorstand über einen besonders guten Besuch der Mitglieder freuen konnte. Die Tagesordnung konnte nicht nur harmonisch, sondern auch sehr zügig abgehandelt werden, so dass noch genügend Zeit für den Gedankenaustausch zur Verfügung stand, die auch erfreulich gut genutzt wurde.
Vorsitzender Burkhard Kreutzer konnte die beiden Forstbeamten Norbert Diener, stellvertretender Forstamtsleiter, und Jürgen Dickert, Revierleiter und Betreuer des Privatwaldes, besonders begrüßen und über wenige besonderen Ereignisse berichten. Seinen Ausführungen folgten die Berichte des Rechners Mathias Lips und des Schriftführers Christian Weber. Gegen alle Berichte gab es genau so keine Wortmeldungen, wie zu den positiven Aussagen der Rechnungsprüfer Jürgen Dittner und Helmut Stein, so dass die Entlastungen einstimmig erfolgen konnten und nur reine Formsache waren. Bei der folgenden Neu- oder Wiederwahl des Vorstandes, hatte der als Wahlleiter fungierende Norbert Diener ein leichtes Amt übernommen, denn alle Vorstandsmitglieder wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Damit blieb genügend Zeit zur Verfügung für den Bericht des Revierleiters Jürgen Dickert und die Erläuterungen zur neuen Gebührenordnung von Hessen-Forst durch Norbert Diener, bezüglich der Betreuung der Privatwaldbesitzer, die ebenfalls erfreulich wenig Zeit in Anspruch nahmen.
Holzernten könnten gesteigert werden
FBV-Mitgliedschaft ist wichtig
Forsttechnische Betreuung bei der Holzernte
Für die Umsetzung von Holzerntemaßnahmen auf der Grundlage des Betriebsplans, des forstlichen Wirtschaftsplans, des Holzernteplans oder im Auftrag der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer durch: Vorbereitung, Beauftragung, Steuerung und Kontrolle der Holzernte, Erfassung und Bereitstellung der Daten über die Menge und die Sortimente des geernteten Holzes, Erfassung und Bereitstellung der Daten, die für die Abrechnung von Leistungen Dritter erforderlich sind. Der Richtsatz beträgt 3,50 Euro je Festmeter des geernteten Holzes (Erntefestmeter) zuzüglich Umsatzsteuer. +++ fuldainfo | hans schmidt
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