Immer mehr Rentenleistungen in Deutschland sind einkommensteuerpflichtig. Im Jahr 2021 zählten knapp 65 Prozent der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften (227 Milliarden Euro), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 9,7 Prozentpunkte gestiegen. Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement ist dabei der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040.
Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil auch durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Diese Übergangsregelung ist Grundlage rechtlicher Diskussionen um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renteneinkünften. Am 31. Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) hierzu Berechnungsgrundlagen festgelegt. Daraus ergibt sich, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die BFH-Vorgaben erfüllt und auch in Zukunft eine Doppelbesteuerung von Renten vermeidet. Insgesamt erhielten im Jahr 2021 in Deutschland 21,9 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 350 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente. Das waren 0,6 Prozent oder 127.000 Rentenempfänger mehr als im Vorjahr.
Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 2,5 Prozent oder 8,5 Milliarden Euro. Wie viele Rentner im Jahr 2021 Einkommensteuer zahlten, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt, so die Statistiker. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2018 vor. Demnach mussten 34 Prozent oder 7,3 Millionen der insgesamt 21,6 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2017 stieg der Anteil um 2,5 Prozentpunkte beziehungsweise ungefähr 590.000 Personen. Bei knapp 86 Prozent der steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen neben den Renten noch andere Einkünfte vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden. +++