Im neuen Jahr – Höheres Kindergeld und mehr Grundsicherung bei ALGII

Fulda. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2016 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben. Diese neuen Regelsätze gelten ab 1. Januar 2016:

Alleinstehend/ Alleinerziehend: 404 Euro ( + 5 Euro)
Paare/ Bedarfsgemeinschaften: 364 Euro ( + 4 Euro)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 306 Euro ( + 4 Euro)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 270 Euro ( + 3 Euro)
Kinder von 0 bis 6 Jahre: 237 Euro( + 3 Euro)

Am 1. Januar 2016 tritt das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ in Kraft. Für die Leistungsempfänger in der Grundsicherung ändert sich damit prinzipiell nichts. Wer bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war, bleibt dies weiterhin. Die Beiträge werden wie gehabt vom Jobcenter direkt abgeführt. Für die Jobcenter bedeutet das neue Gesetz eine Erleichterung. Bisher mussten sie für alle Leistungsbezieher, die neben der Grundsicherung auch anderes Einkommen hatten, die Krankenversicherungsbeiträge individuell berechnen. Dies entfällt ab dem 1. Januar. Nun zahlen die Jobcenter für alle Leistungsbezieher eine Pauschale für die gesetzlich Versicherten. Für Angehörige und auch Kinder über 15 Jahren, die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, gilt, dass sie künftig als eigenes pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse geführt werden – statt wie bisher als familienversichertes Mitglied. Die Jobcenter melden die Kunden bei ihrer aktuellen Krankenkasse entsprechend um. Dies wird auch in den laufenden Bewilligungsbescheiden aufgeführt. Durch die Rechtsvereinfachung wird die Bearbeitung von Anträgen insgesamt ein Stück einfacher und schneller.

Ab dem 1.Januar 2016 steigt das Kindergeld um 2 Euro. Der Betrag für das erste und zweite Kind beläuft sich dann auf jeweils 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro. Ab diesem Zeitpunkt ist ebenfalls die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, gesetzlich vorgesehen. Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den Kindergeldantrag mit. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer. Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht mitgeteilt, sollte dies möglichst beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse nachgeholt werden. +++ fuldainfo

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