Illegaler Waffenverkauf – Verfolgungsfahrt von Osthessen bis nach Olpe

Es kam zur Festnahme der Personen

Aufmerksame Zeugen hatten am Sonntagabend in Alsfeld beobachtet, wie zwei männliche Personen zwei Pistolen an zwei weitere weibliche Personen ausgehändigt hatten. In der sich anschließenden Sachverhaltsaufklärung verfolgten Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Osthessen die Flüchtigen über die Autobahn bis nach Olpe in Nordrhein-Westfalen, wo es zur Festnahme der Personen kam.

Nachdem die Zeugen ihre Mitteilung an die Polizei in Alsfeld durchgegeben hatten, nahm diese die Fahndung nach den Personen auf. Wegen der unklaren Sachlage wurden weitere Streifen aus dem Polizeipräsidium Osthessen zusammengezogen. Noch während dies geschah fuhren die Tatverdächtigen in einem VW Phaeton und einem Wohnmobil mit roten Überführungskennzeichen auf die BAB 5 in Richtung Gießen davon. Polizeistreifen nahmen die Verfolgung der beiden Fahrzeuge auf. Während die Fahrt weiter nach Nordwesten auf die BAB 45 Richtung Dortmund ging, erfolgten weitere Zeugenbefragungen zur Abklärung des Sachverhaltes. Kurz nach 23 Uhr gelang es, alle vier Personen kurz hinter der Anschlussstelle Olpe festzunehmen. Es stellte sich heraus, dass die beiden Männer im Alter von 22 und 24 Jahren sowie die 27- und 23-jährigen Frauen zuvor in einem Alsfelder Ortsteil das mitgeführte Wohnmobil käuflich erworben hatten. Der 64-jährige Vorbesitzer des Wohnmobiles wird nunmehr von der Polizei beschuldigt, die beiden Pistolen an das Quartett übergeben zu haben.

Die vier Festgenommen sind in Gelsenkirchen und Essen wohnhaft. Sie wurden nach Identitätsfeststellung und Sicherstellung der Waffen wieder vor Ort entlassen. Bei den Pistolen handelte es sich um alte Echtwaffen, die, nach erster Prüfung, nicht schussbereit waren. Gegen den mutmaßlichen Besitzer der Waffen, den 64-jährigen aus Alsfeld, ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen das Amtsgericht in Alsfeld die Durchsuchung seiner Wohnräume an. Diese verlief am Montag ohne Ergebnis. Alle Tatverdächtigen müssen sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt verantworten. An den umfangreichen polizeilichen Fahndungsmaßnahmen waren zahlreiche Einsatzkräfte verschiedener hessischer als auch nordrheinwestfälischer Dienststellen beteiligt. +++ pm