IG Sachsenhausen kämpft weiter gegen ungerechte Strassenausbaubeiträge

Vertreter der IG zur Anhörung vor dem Innenausschuss eingeladen

Eichenzell. Die IG Sachsenhausen wird auch gegen die neuen Vorausleistungsbescheide, welche die Anlieger vor wenigen Tagen erreicht haben, Widerspruch einlegen. Das haben die Betroffenen auf einer Anliegerversammlung beschlossen. Ein Anlieger hat Klage im Eilverfahren bezüglich einer verweigerten Ratenzahlung eingereicht und die IG Sachsenhausen wird nun auch auf Landesebene aktiv.

„Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss im Eilverfahren vom 18. Januar mehrfach darauf hingewiesen, dass wichtige Sachverhalte nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden können. Dies gelte insbesondere für die Themen Barrierefreiheit, Gültigkeit der RSTO12, Angemessenheit der Kosten sowie Umfang der Erschließungsanlage. Mit Spannung warten wir auch auf die Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts, bei dem eine Verfassungsbeschwerde zu Straßenausbaubeiträgen vorliegt sowie auf Ergebnisse des auf Landesebene angestoßenen Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung von Strassenausbaubeiträgen. Es tut sich was bei dem Thema auf allen Ebenen, auch wenn es für uns unter Umständen zu spät ist“, so Friedrich Schönherr, Sprecher von der IG Sachsenhausen.

Bei dem Anliegertreffen wurde auch noch mal auf die Möglichkeit der Ratenzahlung über 5 Jahre hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht für jeden Anlieger nach dem Hessischen Kommunal Abgabengesetz (KAG) bei einem „berechtigten Interesse“. Nach Auffassung der IG ist eine Ratenzahlung bei 5-stelligen Beträgen von 5.000€ bis 30.000€ und in der Spitze bis über 80.000 Euro für einen Normalbürger immer mit einem berechtigten Interesse verbunden. „Bei den ersten 30 Prozent war das für viele noch überschaubar. Jetzt stehen weitere 60 Prozent an und da wird das Thema Ratenzahlung noch mal verstärkt auf den Tisch kommen. Auch hier wurde von einem Anlieger Klage im Eilverfahren eingereicht, weil die Gemeindeverwaltung ein „berechtigtes Interesse“ nicht anerkannt hat, obwohl dies vor dem Anhörungsausschuss beim Landkreis Fulda deutlich bestätigt wurde. Der Anhörungsausschuss vermittelt bei Bescheiden, bevor eine Klage eingereicht wird. Wir sind der Meinung, dass jeder Anlieger in Hessen, der einmalige Strassenausbaubeiträge aus seinem laufenden Einkommen nicht bezahlen kann, ein berechtigtes Interesse auf Ratenzahlung über 5 Jahre hat und auch dafür werden wir uns einsetzen“, führt Schönherr weiter aus.

Generell begrüßt die IG Sachsenhausen die Vielzahl der Aktivitäten in Hessen zur Abschaffung der Strassenausbaubeiträge und ist der Arbeitsgemeinschaft „Strassenbeitragsfreies Hessen“ beigetreten. Für Friedrich Schönherr ist klar: „Viele Straßen aus den 60iger, 70iger und 80iger Jahren stehen in den Kommunen zu Sanierung an. Jahrelang wurde die Unterhaltung von vielen Kommunen vernachlässigt und nun sollen die Anlieger bezahlen und sich verschulden für etwas, was Ihnen nicht gehört, für etwas was von der Allgemeinheit benutzt wird, für einen Umbau der Straße wie er von Anliegern nicht gewollt ist, ohne Mitspracherecht bei der Planung und oft mit viel zu hohen Kosten. Dass Straßenausbaubeiträge ungerecht sind, zeigt alleine das Beispiel, dass ein unbebautes Grundstück ohne Straßengebrauch unter Umständen mit 20.000 Euro herangezogen wird und ein kleineres Grundstück mit mehreren Wohnungen und z.B. 6 PKW Parkplätzen, mit einem Bruchteil des Betrages. Wir alle zahlen Grundsteuer und KFZ-Steuer. Diese Gelder sollen für den Unterhalt der Straßen eingesetzt werden, nur das ist fair.“ +++ pm