IG-Sachsenhausen: Fördermittel wackeln – Kolb stimmt nicht

Die Flächen benötigt die Gemeinde egal welche Planvariante sie durchführt

Baustelle

Eichenzell. Die Gemeinde Eichenzell hat zusammen mit dem Planungsbüro Eckerscham an mehreren Stellen der Baumaßnahme Sachsenhausen Privateigentum überplant. Bekannt sind diese Stellen schon seit über 12 Monaten. Erste Gespräche mit den Anliegern fanden im November 2016 statt, sind aber voraussichtlich gescheitert. Die IG kritisiert rücksichtslose Planung, die nur an der Maximierung von Fördergeldern orientiert war. Die zuständige Mitarbeiterin von Hessen Mobil stellt die Fördermittel in einem gemeinsamen Gespräch in Frage, so der Sprecher der IG Sachsenhausen, Fred Abel in einer Mitteilung.

„Die Planer der umstrittenen Baumaßnahme Sachsenhausen machen auch vor Privateigentum nicht halt. So hat das Planungsbüro Eckerscham schon vor vielen Monaten, in Absprache mit der Gemeinde, Privateigentum überplant, ohne mit den Anliegern darüber zu sprechen. Die Flächen benötigt die Gemeinde egal welche Planvariante sie durchführt. Die Anlieger sind wahrscheinlich bereit, die Grundstücksflächen an die Gemeinde zu verkaufen. Dazu ist aber nötig, dass dann auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Erstaunlich ist, dass man erst 12 Monate nach Vorstellung der Planung auf die Anlieger zugeht und versucht die Grundstücke anzukaufen. In einem gemeinsamen Termin letzte Woche Donnerstag mit Gemeindeverwaltung, Planungsbüro Eckerscham, Hessen Mobil und der IG Sachsenhausen wurde von Seiten der zuständigen Mitarbeiterin von Hessen Mobil klar gesagt, dass ohne Ankauf der privaten Flächen die Förderung wackelt“, so Fred Abel weiter.  Nach Angaben der IG ist in den Straßenbaurichtlinien eine Straßenbreite von 6,5 Metern bei Buslinien vorgesehen. Hiervon würde die Gemeinde in Ihrer Planung wissentlich abweichen um breitere Bürgersteige zu bauen, die Voraussetzung für Fördermittel sind. Die Straße könne nie wieder wie vorher genutzt werden. Was wir hier erleben kann man nicht verstehen. Richtlinien werden ignoriert, Anliegernotwendigkeiten und bisherige Nutzung interessieren Planer und Gemeinde nicht, Privateigentum wird einfach überplant, so der Vorwurf der IG.

Kolb: „Argumentationen aus dem Zusammenhang gerissen“

„Die Fördermittel für die Gemeinde Eichenzell wackeln keineswegs – die Argumentationen sind aus dem Zusammenhang gerissen. Die Bürgerinitiative versucht mit polemischen Äußerungen, Druck auf die Gemeinde Eichenzell aufzubauen. Dieses Verhalten wird keinen Einfluss auf die Gemeindeverwaltung haben. Wir werden diese Straßenbaumaßnahme weiter nach den rechtlichen Bestimmungen und technischen Vorgaben umsetzen. Bei vorhandenem Ermessens- und Gestaltungsspielraum, werden individuelle Wünsche der Anlieger so weit wie möglich berücksichtigt. Der Wunsch einiger Anlieger auf eine breitere Straße kann bei punktuellem Grunderwerb durch die Gemeinde ermöglicht werden. Hierzu fand mit Vertretern der IG in der letzten Woche ein Gespräch statt, bei dem von den Vertretern der IG unrichtige Informationen aus einem Telefongespräch mit der Förderstelle vorgetragen wurden. Um diese zu entkräften, hat die Verwaltung gemeinsam mit den Vertretern der IG einen kurzfristigen Termin bei der Förderstelle organisiert, um das Missverständnis klar zu stellen“, so Eichenzells Bürgermeister Dieter Kolb in einer Stellungsnahme.

„Bei dem Termin wurde von der Vertreterin von Hessen Mobil ausgeführt, dass die Gehwegbreiten nur an Engstellen punktuell verhandelbar sind und der streitgegenständliche Gehweg nicht generell von 1,5 m auf 1,0  m reduziert werden darf. Die Verbreiterung der Straße kann jedoch auch auf anderem Wege erfolgen, in dem man bereits die heute und in den letzten Jahrzehnten für den Straßenraum genutzten Flächen weiterhin als Straßenparzelle nutzt. Da man heute diese Flächen nicht einfach wieder überbaut, sondern ordnungsgemäß die Eigentümer um ihr Einverständnis fragt, versteht sich von selbst! Der Mehrzahl der Eigentümer dürfte die Eigentumsverhältnisse vor dem besagten Brief wohl nicht bekannt gewesen sein. Mit dem Einverständnis der einzelnen Anlieger sollen diese Bereiche durch eine vereinfachte Umlegung an die Gemeinde übertragen werden, wobei hierfür eine finanzielle Entschädigung erfolgt, so Kolb weiter.

„Nun wird versucht, die Gemeinde Eichenzell mit findigen Argumentationen und der Drohung Fördermittel streitig zu machen unter Druck zu setzen, obwohl eine mögliche breitere Straße in bestimmten Bereichen letzten Endes in der Entscheidung einiger Anlieger selbst liegt. Fakt ist, dass weder eine Fehlplanung noch sonstige gravierende Fehler seitens der Verwaltung gemacht wurden. Weiter ist  anzumerken, dass in der letzten Besprechung mit Vertretern der IG das Wort darauf gegeben wurde, dass falls die Reduzierung der Gehwegbreiten auf einen Meter zugunsten der Straßenbreiten nicht möglich sein sollte, dem Eigentumserwerb durch die Gemeinde Eichenzell der Sache wegen zuzustimmen. Der Straßenausbau in Sachsenhausen wird weiter fortgesetzt. Sollten wir in den nächsten Tagen kein Einverständnis der Anlieger für den genannten geringfügigen Grunderwerb bekommen, sind wir gehalten,  die Straße wie geplant auf 5,5 m Breite auszubauen. Die Anlieger selbst haben es nun mit einer Veräußerung geringer Flächen an die Gemeinde, die bisher schon als Bürgersteig genutzt wurden, in der Hand, eine breitere Straße zu ermöglichen“, so der Ratshauschef abschließend. +++