IG Sachsenhausen: Abschaffung von Strassenbeiträge wird kommen

Prüfung durch die Kommune soll entfallen

Eichenzell. Der Innenausschuss des Hessischen Landtages hat in seiner Sitzung am 9. Mai die Vorschläge zu den Gesetzesänderungen für die Erhebung von Strassenbeiträgen verabschiedet. Der Gesetzentwurf setzt eine wesentliche Forderung um, die von der IG Sachsenhausen im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss vor wenigen Wochen vorgetragen wurde. Zukünftig kann jeder Bürger, ohne dass von der Gemeinde ein berechtigtes Interesse geprüft wird, eine Zahlung über 20 Jahre bei maximal 1% Zinsen über dem Basiszinssatz beantragen.

„Nach wie vor fordern wir die komplette Abschaffung von Strassenbeiträgen, diese wird auf kurz oder lang auch kommen, da sind wir uns sicher. Wir sind stolz darauf, dass sich unser Engagement und unser Vorschlag im Wesentlichen durchgesetzt haben. Wir hatten nur 10 Jahre und einen Zinssatz von 0,5% über dem Refinanzierungssatz der Gemeinde gefordert. Hier geht der Gesetzentwurf sogar über unsere Forderung hinaus. Besonders gut ist, dass es nicht mehr im Ermessen der Gemeinde liegt, wer in Raten zahlen kann oder nicht. Viele Anlieger haben von der Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, weil die Gemeinde Informationen zu Vermögen und Einkommen fast wie bei einem Offenbarungseid eingefordert hat. Mit dieser Demütigung, die für viele einfach ein Hindernis war, ist jetzt endlich Schluss“, sagt Fred Abel, Sprecher der IG Sachsenhausen.

Laut IG Sachsenhausen sieht der Gesetzentwurf vor, dass noch nicht bezahlte Bescheide von der Regelung profitieren können. Auf Antrag eines Zahlungspflichtigen können bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen sogar noch geändert und für den Bürger die Zahlungen über 5 Jahre auf bis zu 20 Jahren verbessert werden. Hierzu heißt es im Gesetzentwurf „Die Beitrags- und Vorausleistungspflichtigen, die in den Jahren 2017 und 2018 vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am … nach § 11 zur Zahlung von Strassenbeiträgen oder zu Vorausleistungen auf einmalige Strassenbeiträge verpflichtet wurden, sind bis zum 31. Dezember 2018 berechtigt, nach § 11 Abs. 12 einen Ratenzahlungsantrag oder einen Änderungsantrag zu einer bereits getroffenen Ratenzahlungsentscheidung zu stellen, soweit der Beitrag oder die Vorausleistung noch nicht vollständig gezahlt wurde.“

„Damit sind die wahnsinnigen und existenzbedrohenden Beträge für die Zukunft vom Tisch. Für die Anlieger in Sachsenhausen wird es nur noch zum Teil wirksam, weil viele Anlieger schon 60% der Gesamtbeiträge bezahlt haben. Für die ausstehenden Beiträge wird die Regelung wohl noch greifen. Gut ist, dass bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen noch geändert werden können. Wir fordern die Verantwortlichen in der Gemeindepolitik auf, die geplanten Änderungen unmittelbar umzusetzen, kurzfristig anstehende Entscheidungen auszusetzen und möglichst viele Anlieger von den kommenden Gesetzesänderungen profitieren zu lassen“, so Fred Abel abschließend. +++