Niedriglöhner in Deutschland haben bei Inanspruchnahme der ihnen zustehenden Sozialleistungen mehr Einkommen zur Verfügung als Bezieher von Bürgergeld. Das ist das Ergebnis von Berechnungen des Ifo-Instituts, über die die „Zeit“ berichtet. Einer alleinstehenden Person bleibt demnach bei einem Einkommen von 1.000 Euro brutto nach Abzug aller Steuern und Sozialbeiträge 864 Euro netto übrig. Davon müssen dann noch die Ausgaben für Miete und Heizung abgezogen werden.
Im Fall einer mittleren Kaltmiete in Höhe von 430 Euro und Heizkosten in Höhe von 80 Euro beträgt das verfügbare Einkommen lediglich 354 Euro monatlich. Das von der Regierung erhöhte Bürgergeld beläuft sich auf 563 Euro, Heizung und Wohnung werden vom Amt übernommen. Wer nicht arbeitet, hätte also 209 Euro mehr, allerdings haben auch Niedriglöhner Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder den Kinderzuschlag. Wird dies berücksichtigt, blieben dem Single von 1.000 Euro brutto 891 Euro. Er hat also 328 Euro mehr als im Vergleichsfall ohne Erwerbstätigkeit. Der Lohnabstand hängt von der Familienkonstellation und dem Einkommen ab.
Er wird aber nie negativ, wenn die entsprechenden Leistungen in Anspruch genommen werden. „Wenn eine Person am Arbeitsmarkt teilnimmt, erzielt sie grundsätzlich ein höheres Nettoeinkommen, als wenn sie arbeitslos ist“, so das Ifo-Institut. Grundlage der Berechnungen ist der Rechtsstand 2024 bei Bürgergeld, Grund- und Kinderfreibetrag sowie das Inflationsausgleichsgesetz. +++