Hünfelder Hallenbad öffnet unter strikten Hygieneauflagen

14. September erster Badetag

Das Hünfelder Hallenbad wird am Montag, 14. September, öffnen – allerdings unter strikten Hygieneauflagen. Insgesamt dürfen nur 40 Gäste in einem Zeitfenster ins Bad, Tickets müssen im Vorfeld online gebucht werden, teilen die Stadtwerke Hünfeld mit. Um die Badegäste angesichts der Corona-Pandemie nicht zu gefährden, wird das Bad jeweils in Zeitfenstern von zwei Stunden geöffnet. Dazwischen gibt es eine halbstündige Schließung, um Sanitärbereiche, Umkleiden und andere Bereiche außerhalb des Beckens zu desinfizieren.

Tickets können nur bis drei Tage im Voraus online gebucht werden. Das bedeutet, dass auch keine Preisvergünstigungen für die 5er- und 10er-Karten möglich sind. Allerdings bleibt es bei den regulären Eintrittspreisen für Erwachsene von 3,50 Euro und 4 Euro an Warmbadetagen sowie für Kinder, Jugendliche und Schwerbeschädigte von 2 Euro oder 2,30 Euro an Warmbadetagen. Auch für die Vereine soll das Bad wieder geöffnet werden. In Abstimmung mit den Vereinsvertretern soll dazu ein entsprechendes Konzept abgestimmt werden. Ab 14. September wird auch das Schulschwimmen wieder angeboten – natürlich auch unter Einhaltung des Hygienekonzeptes mit einer Beschränkung auf maximal 40 Badegäste. Diese Beschränkung auf 40 Personen oder eine Klasse pro Nutzungszeit ist erforderlich, um Überschneidungen im Umkleidebereich und beim Ein- und Auslass zu vermeiden.

Daneben gibt es Zeiten, in denen das Bad wie bisher exklusiv durch Vereine und in den frühen Morgenstunden auch durch die Bundespolizei genutzt werden soll. Voraussetzung für diese exklusiven Nutzer ist allerdings, dass auch von Seiten des Vereines ein Hygienekonzept vorgelegt wird. Nach Mitteilung der Stadtwerke bedeuten diese Einschränkungen einen Mehraufwand bei Reinigung und Personaleinsatz und führen auf der anderen Seite auch zu Einnahmeverlusten, da die Zahl der Badegäste begrenzt werden muss. Dennoch hat der Aufsichtsrat entschieden, das Bad zu öffnen, auch wenn Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie und der einschlägigen Verordnungen und Gesetze erforderlich sind +++ pm