Hünfeld will Vorrangflächen für Windkraft mit Flächennutzungsplan präzisieren

Zunächst kein eigenes Normenkontrollverfahren geplant

Hünfeld. Der Magistrat der Stadt Hünfeld will zunächst kein Normenkontrollverfahren zu Teilregionalplan Energie Nordhessen betreiben. Dies kündigte Bürgermeister Stefan Schwenk in einer Informationsvorlage an den Magistrat zum aktuellen Sachstand zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie im Bereich des Hünfelder Stadtgebietes an. Die Stadt wolle zunächst darauf verzichten, ein eigenes Normenkontrollverfahren anzustrengen, da bereits Diemelsee, Diemelstadt und weitere Kommunen eine Normenkontrollklage eingereicht hätten.

Nach den ihnen zur Verfügung stehenden Informationen bestünden gute Erfolgsaussichten, nach denen diesen Normenkontrollanträgen stattgegeben werden könne. Dies würde dann bedeuten, dass der gesamte Teilregionalplan auch bezüglich der Flächen in Hünfeld aufgehoben werde. Parallel dazu werde die Stadt durch die Ausweisung eines Flächennutzungsplans auf der Grundlage des gegenwärtigen Regionalplans mögliche Potenzialflächen für die Windkraft präzisieren, um den Schutzgütern Umwelt und Natur, aber auch dem Schutzgut Mensch besser Rechnung zu tragen, kündigte Schwenk an. Nach dem Regionalraumordnungsplan waren insgesamt 543 Hektar Stadtgebietsfläche durch das Regierungspräsidium ausgewiesen worden. Diese betreffen eine ein Hektar große Fläche nördlich des Logistikparks Hessisches Kegelspiel bei Michelsrombach, 249 Hektar im Michelsrombacher Wald, rund 237 Hektar im Bereich der Rotlöwenkuppe in Dammersbach und weitere 56 Hektar im Bereich der Roßkuppe. In dem Flächennutzungsplan sollen die Flächen weiter präzisiert und verringert werden, insbesondere dort, wo nach Auffassung des Magistrats die Schutzgüter Mensch und Natur nicht hinreichend gewürdigt wurden.

Die Offenlegung des ersten Planentwurfs sei bereits für Mai oder Juni 2018 vorgesehen. Dann hätten auch die Bürger Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Das Verfahren könne allerdings erst dann fortgeführt werden, wenn die notwendigen artenschutzrechtlichen Prüfungen vorläge, teilt der Bürgermeister mit, auf deren Grundlage dann ein Umweltbericht erstellt werden könne. Für den Bereich Rotlöwenkuppe lägen bereits umfassende Bestandserfassungen zu geschützten Tier- und Vogelarten vor. Zuletzt sei dieses Gebiet durch den Diplom-Biologen Stefan Strubing aus Bad Nauheim untersucht worden, auch weitere naturschutzfachliche Gutachten für dieses Gebiet lägen bereits vor. Noch nicht untersucht seien dagegen die Bereiche der Hühnerkuppe im Michelsrombacher Wald und der Roßkuppe im Dammersbacher Wald. Um die für das Flächennutzungsplanverfahren notwendigen Umweltprüfungen abzuschließen, seien weitere artenschutzrechtliche Gutachten für diese Bereiche vorgesehen. Deshalb solle bis Ende April eine Horstkartierung von geschützten Vogelarten vorgenommen werden. Dafür wird die Stadt rund 9.000 Euro aufbringen.