Hünfeld schließt Vereinbarung für Gewerbeüberwachung mit dem Landkreis

Ladenöffnung, Prostitutionsschutzgesetz, Rauchverbot und andere Aufgaben

Hünfelds Bürgermeister Stefan Schwenk

Hünfeld. Der Magistrat hat dem Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Landkreis Fulda zur Durchführung der Gewerbeüberwachung zugestimmt. Wie Bürgermeister Stefan Schwenk dazu mitteilt, regelt die Vereinbarung unter anderem Aufgaben zum Gaststättengesetz, zum Prostitutionsschutzgesetz, zur Preisangabenüberwachung oder auch zur Einhaltung des Rauchverbots, die durch Mitarbeiter der Kreisbehörden auch im Hünfelder Stadtgebiet wahrgenommen werden.

Schon bislang gab es zwischen dem Landkreis und der Stadt Hünfeld eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, in der sich der Kreis zur Übernahme solcher Aufgaben gegen eine Kostenerstattung verpflichtet hatte. Hinzugekommen sind jetzt aber auch Aufgaben im Bereich des Prostitutionsschutzgesetzes, bei dem der Landesgesetzgeber den Kommunen über 7000 Einwohnern umfangreiche Aufgaben auch im Bereich der Information und Beratung der Mitarbeiterinnen in diesem Gewerbe übertragen hatte. Dazu ist vielfach auch der Einsatz von Dolmetschern erforderlich.

Da die Stadt Hünfeld über kein Fachpersonal für solche Aufgaben verfügt, wurde auch dieser Bereich jetzt in eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis Fulda übernommen. Beibehalten will die Stadt Hünfeld dagegen ihre Zuständigkeit nach dem Hessischen Spielhallengesetz, weil dabei auch zahlreiche baurechtliche und städtebauliche Probleme und Aufgabenstellungen zu erledigen sind. Die Vereinbarung mit dem Landkreis Fulda sieht vor, dass die Stadt Hünfeld anteilig die Personalkosten des Gewerbeüberwachers beim Kreis übernimmt. +++