Hünfeld: Magistrat will Rechtsmittel gegen Windkraftplanung prüfen

Beratung am 24. November in der Stadtverordnetenversammlung

Allein für Dammersbach würde dieser Beschluss bis zu 20 weitere Windräder bedeuten

Hünfeld. Nachdem die regionale Planungsversammlung die Vorrangflächen für Windkraft im Hünfelder Stadtgebiet nicht oder nur unerheblich reduziert hat, prüft der Magistrat die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Teilregionalplan Energie Nordhessen, der Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Dies kündigte Bürgermeister Stefan Schwenk in einer Presseerklärung an. Der Magistrat werde der Stadtverordnetenversammlung am 24. November dazu einen umfangreichen Sachstandsbericht vorlegen. Darin schlägt er der Stadtverordnetenversammlung vor, den Magistrat nach eingehender rechtlicher Prüfung zu ermächtigen, einen sogenannten „Rechtsbehelf“ einzulegen.

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist aus Sicht von Hünfelds Bürgermeister Stefan Schwenk nicht nachvollziehbar. Tatsächlich habe auch das Regierungspräsidium in seiner Vorlage an die regionale Planungsversammlung bestätigt, dass insbesondere in Dammersbach, aber auch im Michelsrombacher Wald erhebliche naturschutzfachliche Bedenken angesichts des Vorkommens von Rotmilan, Schwarzstorch und seltener Fledermausarten bestehen. Der Teilregionalplan empfiehlt deshalb lediglich eine intensivere naturschutzfachliche Begutachtung auf diesen Flächen, sollten dort Investoren Windkraftanlagen errichten wollen. Tatsächlich sind diese dank der Arbeit der örtlichen Bürgerinitiativen fachlich ausgezeichnet dokumentierten Vorkommen seltener, schützenswerter Tierarten ein Ausschlusskriterium, das bei einer sachgerechten Würdigung hätte zum Tragen kommen müssen, schreibt Schwenk in einer Presseerklärung. Einerseits seien die Flächen in Dammersbach und im Buchfinkenland fast uneingeschränkt drin geblieben, andererseits in Eichenzell dagegen komplett gestrichen worden.

Der Energiegipfel in Hessen habe als Ziel festgelegt, zwei Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für Windkraft auszuweisen. Da in der Rhön die Hochrhön von vornherein ausgenommen worden sei, solle die Stadt Hünfeld nun 4,5 Prozent ihrer Stadtgebietsfläche hergeben. Dies sei den Bürgern angesichts der sehr sachlich vorgetragenen naturschutzfachlichen Argumente, aber auch angesichts der Belastungen, die solche Anlagen für den Mensch bedeuteten, kaum noch zu vermitteln. Wenn solche großen Gebiete von vornherein ausgeschlossen würden, könne das nicht im verbleibenden Kreisgebiet kompensiert werden, sondern müsse überregional ausgeglichen werden, fordert Schwenk.

Diese Entscheidung sei umso weniger nachvollziehbar, als alle Standorte, die im Bereich Hünfeld vorgeschlagen wurden, trotz der hohen Subventionen an der absolut untersten Grenze der Wirtschaftlichkeit wegen des möglichen geringen Windertrags lägen. Auch ökologisch werfe diese Entscheidung Fragen auf. Wer sich den Umfang der notwendigen Waldzerstörung, beispielsweise in Dammersbach, vergegenwärtige, um dort drei Windräder aufzustellen, der könne sich vorstellen, was dies für Roßkuppe, Rotlöwenkuppe und den Michelsrombacher Wald als größtes zusammenhängendes und ökologisch intaktes Waldgebiet im gesamten Landkreis Fulda bedeuten würde.

Bislang habe die Stadt Hünfeld keine rechtliche Möglichkeit gehabt, gegen den Umfang dieser Windkraftpläne vorzugehen. Diese Möglichkeit eröffne sich erst jetzt mit der Entscheidung über den Teilregionalplan, der ohnehin von vielen Kommunen sehr kritisch gesehen werde. Amtskollegen aus Nordhessen hätten bereits Klagen angekündigt, schreibt Schwenk, der Magistrat werde der Stadtverordnetenversammlung vorschlagen, ebenfalls einen Rechtsbehelf einzulegen, sofern eine juristische Prüfung dafür Chancen eröffnet. +++ / pm