Hünfeld: Magistrat will Kita-Regelung aus dem Vorjahr übernehmen

Eltern werden entlastet

Kita

Kinder, die wegen des Lockdowns seit April keine Kindertagesstätte in Hünfeld besuchen können, sollen von Elternbeiträgen ab April freigestellt werden. Dies hat der Magistrat der Stadt Hünfeld jetzt beschlossen, teilt Bürgermeister Benjamin Tschesnok mit. Die Stadt will damit an das Konzept anschließen, das im Frühjahr vergangenen Jahres gemeinsam mit den Trägern der Einrichtungen erarbeitet wurde. Diese Regelung sieht vor, dass die freien Träger den Eltern die Entgelte erlassen, solange die einschlägigen Einschränkungen seitens des Kreises und der Bundesgesetzgebung Gültigkeit haben. Der Magistrat will den Trägern die Einnahmeausfälle innerhalb der Kostenbeteiligung der Stadt erstatten.

Bereits für die Monate Januar und Februar war wegen des zweiten Lockdowns auf das Erheben von Elternbeiträgen verzichtet worden. Die Stadt hatte seinerzeit den Kirchengemeinden und freien Trägern die Kosten erstattet. Damals lagen die Einnahmeausfälle bei rund 18.000 Euro je Monat. Tschesnok bedauert in diesem Zusammenhang, dass die angekündigte Landesförderung zur Entlastung der Kommunen bis heute weder für das Jahr 2020 noch für die ersten beiden Monate dieses Jahres ausgezahlt worden sei. Gegenwärtig sei die Finanzierung allerdings noch über die bereits im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellten Eigenmittel der Stadt gesichert.

Im April waren die Kindertagesstätten in Hünfeld aufgrund der einschlägigen Verfügungen des Landkreises nur zu rund 30 bis 40 Prozent ausgelastet. Aufgrund der bundesgesetzlichen Notbremse liegt die Auslastung seit dieser Woche bei unter 20 Prozent. Betreut werden dürfen derzeit nur sogenannte Integrationskinder mit Behinderungen, Kinder von berufstätigen Eltern, Kinder, die aufgrund von behördlichen Anordnungen betreut werden, sowie bei besonderen Härtefällen. Am 9. April hatte der Landrat in einer Allgemeinverfügung die dringende Empfehlung an die Eltern ausgesprochen, die Kinder zu Hause zu betreuen. In der einschlägigen Verordnung des Landes heißt es dazu, dass die jeweiligen Einrichtungen nur bei dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden sollen. Seit dieser Woche gilt die bundesgesetzliche Notbremse. Die Stadt Hünfeld will zumindest dazu beitragen, dass Eltern finanziell entlastet werden, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen. +++