Hoteliers und Gastronomen drohen mit Klage auf Entschädigungen

Der "Nichtstörer" ist ein unbeteiligter Dritter

Eine Gruppe von mehr als 400 Hoteliers und Gastronomen fordert von den Landesregierungen Entschädigungen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle – und droht damit, diese vor Gericht einzuklagen. Die Gewerbetreibenden, darunter Geschäfte vom Club-Betreiber bis zur Hotelkette, haben einen Berliner Anwalt beauftragt, Entschädigungen durchzusetzen. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, wurden erste Anspruchsschreiben in der vergangenen Woche verschickt, darunter an den Berliner Senat und die Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Die anderen Bundesländer sollen nach Pfingsten folgen. „Ob die Anordnungen inhaltlich und ihrer ganzen Reichweite nach erforderlich waren, ist umstritten“, heißt es in dem Brief. „Wir stellen sie hier nicht in Frage.“ Dennoch hätten seine Mandanten Ansprüche – und zwar nicht nur auf Kredite und Konjunkturhilfen, sondern mindestens auf Entschädigung ihrer weiter laufenden Fixkosten. Das ergebe sich aus der sogenannten „Nichtstörerhaftung“ im Polizeigesetz. Der „Nichtstörer“ ist ein unbeteiligter Dritter – hier also der Gewerbetreibende – dem durch eine Maßnahme der Ordnungsbehörden ein Schaden entstanden ist. Dieser müsse ersetzt werden. Den Landesregierungen wird für eine Antwort, ob sie die Ansprüche im Grundsatz anerkennen, eine Frist bis 12. Juni gesetzt. +++